CRCF: Rechtsakt zu Carbon Farming veröffentlicht

18.08.2026

Moorlandschaft mit vernässten Wiesen vor einem Wolkenhimmel symbolisiert den FutureCamp-Artikel zur Veröffentlichung des CRCF-Rechtsaktes zu Carbon Farming

Im Juli 2026 hat die EU-Kommission einen weiteren delegierten Rechtsakt im Rahmen der Carbon Removals and Carbon Farming Certification Regulation (CRCF) verabschiedet.

Er enthält drei Methodologien für Carbon Farming:

  • Land- und Agroforstwirtschaft auf mineralischen Böden,
  • Wiedervernässung und Wiederherstellung von Mooren und anderen organischen Böden sowie
  • Aufforstung.

Vorbehaltlich möglicher Einwände durch Europäisches Parlament und Rat soll der Rechtsakt voraussichtlich im vierten Quartal 2026 in Kraft treten. Damit können voraussichtlich ab 2027 Maßnahmen finanziell honoriert werden, die für eine verbesserte CO₂-Bindung und Ressourcenunabhängigkeit sorgen und zugleich Bodengesundheit, Wasserschutz sowie verlässliche Versorgung mit nachhaltig erzeugten biobasierten Materialien fördern.

 

Jetzt Projekte und Portfolios prüfen

Unternehmen, die zertifizierte CO₂-Entnahmeeinheiten (Removal Units) nutzen, und Projektentwickler, die Carbon Farming-Projekte aufsetzen möchten, sollten frühzeitig prüfen, welche Vorhaben die CRCF-Anforderungen erfüllen. Bestehende Projektportfolios lassen sich bereits jetzt auf methodische Passfähigkeit, Baseline-Anforderungen, Laufzeiten, Monitoringpflichten und Nachhaltigkeitskriterien untersuchen. FutureCamp unterstützt bei der Einordnung der Methodologien sowie bei der Prüfung und Weiterentwicklung geeigneter Projekte und Portfolios.

 

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Methodischer Rahmen für naturbasierte CO₂-Entnahmen

Die CRCF-Verordnung sieht die Entwicklung eigener Methoden (Methodologien) zur Erzeugung von CO₂-Entnahmeeinheiten (Removal Units, RU) vor. Die Expert Group on Carbon Removals entwickelt diese gemeinsam mit Vertreter:innen der EU-Kommission.

Nach dem bereits verabschiedeten Rechtsakt für permanente CO₂-Entnahmen durch Pflanzenkohle, Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -Speicherung (BECCS) sowie direkte CO₂-Abscheidung aus der Luft und -Speicherung (DACCS) liegt damit erstmals ein EU-weit einheitlicher Rahmen für naturbasierte CO₂-Entnahmen vor.

CO₂-Entnahmeeinheiten (Removal Units) aus Carbon Farming-Projekten unterscheiden sich von permanenten Entnahmen insbesondere durch ihre zeitlich begrenzte Speicherung. Sie können daher nicht ab 2031 im EU-Emissionshandel eingesetzt werden. Da für naturbasierte Projekte in der Regel keine technischen Neuerungen erforderlich sind, könnten entsprechende Removal Units jedoch vergleichsweise schnell verfügbar und preisgünstiger als permanente CO₂-Entnahmen sein.

 

Klare Vorgaben für Planung und Bilanzierung

Die Methodologien legen für jeden Projekttyp fest,

  • welche Aktivitäten für jeden Projekttyp zulässig sind, und welche ausgeschlossen werden,
  • welche Mindestanforderungen für die Durchführung der erlaubten Aktivitäten gelten,
  • wie CO₂-Entnahmen und THG-Minderungen einheitlich quantifiziert, überwacht und berichtet werden, so dass die Ergebnisse aus Removal-Tätigkeiten vergleichbar werden.

 

Projektlaufzeiten und dauerhafte Wirkung

Um die Effekte möglichst dauerhaft zu gestalten, definiert die EU-Kommission klare Mindest-Projektlaufzeiten (Activity periods) und teils darüber hinaus reichende Überwachungszeiträume (Monitoring periods).

Gegenüber früheren Entwürfen wurden einzelne Aktivitäts- und Anrechnungszeiträume verlängert oder Verlängerungsoptionen ergänzt. Die Monitoringzeiträume wurden teilweise verkürzt, reichen – mit Ausnahme der Moorwiedervernässung – aber weiterhin über die anrechenbare Aktivitätsperiode hinaus.

 

Nachhaltigkeitsanforderungen und Zusatznutzen

Kohlenstoffspeichernde Landbewirtschaftung (Carbon Farming) verfolgt das Ziel, Kohlenstoffvorräte in Böden und Wäldern zu erhöhen und möglichst lange zu erhalten. Zugleich sollen Treibhausgasemissionen aus entwässerten organischen sowie landwirtschaftlich genutzten, mineralischen Böden sinken. Die Methodologien enthalten deshalb verbindliche Anforderungen an Umweltschutz und Nachhaltigkeitswirkungen, darunter verpflichtende Maßnahmen für Zusatznutzen, z. B. zur Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen, zur Förderung der Bodengesundheit und zur Vermeidung von Landdegradierung.

Bei entsprechender Umsetzung können ergebnisorientierte Zahlungen zusätzliche Einkommen für Land- und Forstwirtschaft ermöglichen und den Übergang zu einer klimaresilienten Bewirtschaftung mitfinanzieren.

 

Weitere Methodologien in Erarbeitung

Die Methodik für den klimaresilienten Umbau bestehender Wälder und eine entsprechend angepasste Waldbewirtschaftung („Improved / Resilient Forest Management“) befindet sich derzeit in Entwicklung. Eine erste Fassung der EU-Kommission wird für Ende 2026 beziehungsweise das erste Quartal 2027 erwartet.

Ebenfalls für Ende 2026 ist ein Methodenentwurf zur Kohlenstoffspeicherung in Produkten angekündigt. Nach dem vorliegenden Technical Assessment Paper (TAP) soll er sich auf tragende Bauteile aus Holz und anderen biobasierten Materialien konzentrieren.

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