Im Juni 2026 hat die Science Based Targets-Initiative (SBTi) ihren Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 veröffentlicht. Dies bringt fundamentale Änderungen für Unternehmen, die ihre Klimaziele wissenschaftsbasiert festlegen wollen.
SBTi Net-Zero Standard V2.0: Anwendbarkeit und Übergangsfristen
Die neuen Vorgaben treten schrittweise in Kraft:
| Zeitraum |
Regelung |
| ab 2027 (optional) |
Erste Zieleinreichungen nach dem neuen Standard möglich |
| ab 31. Januar 2028 (verpflichtend) |
Alle neuen Zieleinreichungen müssen nach V2.0 erfolgen |
| bis 31. Januar 2027 |
Commitment muss eingereicht werden, um noch den alten Standard nutzen zu können |
| bereits eingereichte Ziele |
Bleiben valide bis zum Zieljahr oder bis zum 5-Jahres-Review |
Unternehmen haben somit ein knappes Zeitfenster, um entweder unter dem alten Standard zu bleiben oder sich proaktiv auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
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Unternehmen, die ihre Klimastrategie auf den neuen Standard V2.0 ausrichten möchten, sollten frühzeitig prüfen, welche Anpassungen notwendig sind. Bestehende Zielsetzungen lassen sich bereits jetzt auf methodische Passfähigkeit, neue Berichtspflichten und Governance-Anforderungen untersuchen.
FutureCamp unterstützt bei der Einordnung der neuen Vorgaben sowie bei der Prüfung und Weiterentwicklung der Klimaziele.
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Lernen Sie den neuen Standard in unserem kostenlosen Webinar am 06.10.2026 kennen: Wir geben einen aktuellen Überblick über den SBTi Net-Zero Standard V2.0, stellen die wichtigsten inhaltlichen Änderungen vor und diskutieren, welche Herausforderungen und Handlungsbedarfe sich daraus für Unternehmen ergeben.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Kontinuierlicher Fünfjahreszyklus statt einmaliger Festsetzung
Near-Term-Ziele müssen regelmäßig erneuert werden und decken künftig strikt nur noch fünf Jahre ab. Neue Ziele müssen frühestens 24 Monate vor Ablauf des aktuellen Zieljahres und spätestens 12 Monate danach eingereicht werden. Das Basisjahr für jeden neuen Zyklus ist immer das aktuellste verfügbare Treibhausgasinventar. Die jeweiligen Basisjahre müssen durch Dritte geprüft werden (Third-Party-Assurance).
Verschärfte Governance-Anforderungen
Ein Klimatransitionsplan mit konkreten Maßnahmen, Meilensteinen und Plänen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wird zur verbindlichen Anforderung und muss alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Positiv: Das eingeführte Best-Efforts-Prinzip ermöglicht es Unternehmen, auch bei unverschuldeten externen Barrieren im Rahmen zu bleiben, sofern diese transparent kommuniziert und aktiv angegangen werden.
Organisatorische Struktur: Mutterkonzern als Regel
Zielfestlegung erfolgt grundsätzlich auf Ebene des Mutterkonzerns. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn nachgewiesen wird, als eigenständiger Geschäftsbereich tätig zu sein. Entscheidend: Auch wenn ein Ziel nur auf Tochterebene gesetzt wird, erfolgt die Kategorisierung immer auf Basis der konsolidierten Zahlen der gesamten Gruppe. Eine kleine Tochter in einem großen Konzern fällt damit automatisch in die strengere Kategorie A – mit allen dazugehörigen Pflichten wie Third-Party-Assurance und detaillierter Scope-3-Berichterstattung.
Strengere Regeln für Scope 1 und 2 Emissionen
Zukünftig sind getrennte Ziele für beide Bereiche zwingend erforderlich.
Scope 1 bietet drei Optionen:
- Absolute Reduktion
- Sektorspezifische Intensitätsziele
- Strategieansatz zur Anlagentransformation
Für die letzten beiden Varianten ist zusätzlich ein langfristiges Ziel bis spätestens 2050 obligatorisch.
Bei Scope 2 kann zwischen absoluter Reduktion oder dem Anteil emissionsarmen Stroms gewählt werden. Große Unternehmen müssen den Anteil ihrer stundenbezogenen Herkunftsnachwachweise für Stromverbräuche erfassen – hohe Werte erhalten eine spezielle Anerkennung der SBTi.
Neue Anforderungen für Scope 3-Ziele
Für Near-Term-Ziele stehen drei Hauptoptionen zur Verfügung:
- Übergreifendes Ziel zur absoluten Emissionsreduktion
- Strategien zum Supplier- und Customer-Engagement
- Spezifische Reduktionsziele für emissionsintensive Kategorien
Der Standard erweitert die Möglichkeiten für gezielte Ausschlüsse: Scope 3-Kategorien dürfen ausgeschlossen werden, wenn sie weniger als 5 % der gesamten Scope 3-Emissionen ausmachen oder das Unternehmen keinen operativen Einfluss darauf hat (mögliche Scope 3 Aktivitäten ohne operativen Einfluss werden von SBTi durch eine Liste begrenzt). Jeder Ausschluss muss klar begründet werden.
CDR-Aktivitäten und Removal-Zertifikate
CDR-Aktivitäten vor dem Net-Zero-Zieljahr bleiben freiwillig. Die SBTi führt Anerkennungs-Labels für Removal-Aktivitäten ein: „Engaged“, „Advanced“ und „Leadership“. Ab 2035 wird für große Unternehmen eine Pflicht zum Erwerb von Removal-Zertifikaten erwartet. Die Forderung nach Corresponding Adjustments wurde von einer zwingenden Voraussetzung zu einer Empfehlung abgemildert.
Removal Units aus Carbon Farming-Projektaktivitäten können außerdem gemäß dem Net-Zero Standard V2.0 im OER-Programm (Ongoing Emissions Responsibility) genutzt werden.
Lesen Sie dazu gerne auch unseren ausführlichen Artikel Rechtsakt zu Carbon Farming veröffentlicht.
Offizielle Dokumentationen
Den vollständigen Corporate Net-Zero Standard V2.0 finden Sie hier:
📄 SBTi Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 (PDF)
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