Als zuständige Behörde wickelt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) den nationalen Emissionshandel ab 2021 ab.

Auf ihrer Website hat die DEHSt einen neuen Menüpunkt für das neue Nationale Emissionshandelssystem (nEHS) eingerichtet und ein Hintergrundpapier mit grundlegenden Informationen veröffentlicht:

Kontoeröffnungen im nationalen Emissionshandelsregister sowie die Transaktion von Zertifikaten werden voraussichtlich ab 1. April 2021 möglich sein. Die Kommunikation mit der DEHSt wird wie beim Europäischen Emissionshandel ausschließlich auf elektronischem Wege möglich sein. Dafür wird eine QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) erforderlich, deren Beantragung etwa 3 Monate in Anspruch nehmen könnte. Für die Jahre 2021 und 2022 werden die Brennstoffemissionen per Standardemissionsfaktoren ermittelt. Ein Überwachungsplan ist für diese Berichtsjahre daher nicht erforderlich. Dieser soll nun 2022 abgegeben werden. Weiter entfällt bis 2023 die Verifizierung von Emissionsberichten. Zudem wurde das BEHG am 20. Mai 2020 im Bundeskabinett hinsichtlich der bereits Mitte Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss beschlossenen höheren CO2-Preise angepasst. Eine Anpassung der Frist sowie des Anteils für den Nachkauf von Zertifikaten im jeweiligen Folgejahr ist hingegen nicht erfolgt. Das BEHG wird voraussichtlich im September 2020 Bundesrat und Bundestag durchlaufen.

Die Bundesregierung will dieses Jahr noch 13 Verordnungen auf den Weg bringen, die die weitere Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels regeln sollen. Das erste Verordnungspaket wird für Juni erwartet und soll u. a. die Regelungen zu Überwachungsplänen, Emissionsberichten und Register enthalten. Die weiteren Verordnungen werden voraussichtlich erst ab September verfügbar sein. Verordnungen zu Carbon Leakage und Vermeidung von Doppelerfassungen über den EU Emissionshandel werden aufgrund ihrer Komplexität erst Ende des Jahres erwartet.

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Quellen: BEHG, DEHSt

Autor: Christian Pacher
Tags:  BEHGBrennstoffemissionshandel


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