Importeure von CBAM-Waren können sich ab sofort als CBAM-Anmelder registrieren.
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Europa ordnet seine Klima- und Nachhaltigkeitsstrategie neu – mit tiefgreifenden Folgen für Wirtschaft und Industrie.
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Die Science Based Targets-Initiative (SBTi) hat am 18.03.2025 den Entwurf des Corporate Net-Zero Standards Version 2.0 (V2) mit einigen relevanten Änderungen für teilnehmende Unternehmen veröffentlicht. Die Science Based Targets-Initiative (SBTi) hat am 18.03.2025 den Entwurf des Corporate Net-Zero Standards Version 2.0 (V2) mit einigen relevanten Änderungen für teilnehmende Unternehmen veröffentlicht.
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Bis zum 31.05.2025 muss die Emissionserklärung nach der 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 abgegeben werden.
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Unternehmen dürfen die EUDR nicht aus den Augen verlieren. Die Umsetzung ist mit der richtigen Herangehensweise gut machbar. Die EU Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) ist nicht Bestandteil des Omnibus-Pakets, d. h. die Verordnung gilt, wie geplant, ab dem 30.12.2025 für große Unternehmen und ab dem 30.06.2026 für kleine und mittlere Unternehmen.
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Die EU-Kommission hat am 26. Februar einen Vorschlag zu weitreichenden Änderungen an der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Das EU-Parlament hat zwischenzeitlich in einem Dringlichkeitsverfahren am 3. April mit sehr großer Mehrheit der zeitlichen Verschiebung der CSRD um zwei Jahre zugestimmt („Stop-the-Clock“).
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Am 17.12.2024 hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) den Voluntary European Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME( (PDF) an die EU-Kommission übermittelt und veröffentlicht.
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Die Regulierung in den Bereichen Klima und Nachhaltigkeit stellt Unternehmen vor zwei große Herausforderungen: hohen Umsetzungsdruck bei hoher Unsicherheit. Antworten auf beides bietet das PolicyRadar Climate & Sustainability von The Climate Desk und FutureCamp. Wir laden Sie ein, es kennenzulernen.
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FutureCamp begleitet als fachlich fokussierte Prozess- und Managementberatung Unternehmen, NGOs und sonstige Organisationen auch in bestehenden und zukünftigen Marktmechanismen von der Evaluierung der Projektidee bis zur Vermarktung der Zertifikate. Wir beraten ergebnisoffen zu den nutzbaren Standards und bringen unser tiefgreifendes Wissen über den verpflichtenden Markt sowie langjährige Erfahrung im freiwilligen Markt seit 2005 ein.
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Ab dem 01.01.2026 wird der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von der Einführungsphase (2024–2025) in die Regelphase übergehen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch zugelassene Importeure CBAM-relevante Produkte einführen.
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