Zur Erfüllung Ihrer Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen der in Verkehr gebrachten Kraftstoffe können Verpflichtete im Jahr 2020 in begrenztem Umfang Upstream Emission Reductions (UERs) geltend machen.

Dies wird recht ähnlich wie bei CDM-Projekte ablaufen: Projekte im Upstream-Bereich von Kraftstoffen, z. B. die Nutzung von Begleitgasen der Ölförderung, müssen dokumentiert und validiert werden und benötigen die Zustimmung durch das Umweltbundesamt. Es gelten ähnliche Anforderungen wie bei CDM-Projekten; so werden z. B. geeignete CDM-Methodologien angewandt und die Zusätzlichkeit geprüft. Die Anforderungen sind in der UER-Verordnung geregelt, die am 30.1.2018 in Kraft trat. Inzwischen gibt es eine eigene Webseite zu diesem Thema auf dem Portal der DEHSt, es wurden die ersten Prüforganisationen zugelassen und zahlreiche Aktivitäten laufen an.

Der UER-Mechanismus ist zum jetzigen Stand auf das Jahr 2020 begrenzt. In diesem Jahr müssen verpflichtete Unternehmen – also jene, die Kraftstoffe für den Transportsektor in Verkehr bringen – eine Minderung von Treibhausgasen i. H. v. 6 % im Vergleich zum Niveau von 2010 nachweisen. Der gängige Weg zur Erreichung dieser Minderungen, die auf der Europäischen Fuel Quality Richtlinie (FQD) beruhen und in Deutschland in § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt sind, ist die Beimischung von Biokraftstoffen. Die Nutzung von UER-Zertifikaten bis zu 1,2 Prozentpunkte der jährlichen Minderungsquote gibt den Unternehmen somit zusätzliche Flexibilität. Die Zukunft dieses Mechanismus über 2020 hinaus ist noch nicht absehbar, da die Regeln für Kraftstoffe im Rahmen der Renewable Energy Directive (RED) neu gefasst werden.

FutureCamp begleitet die Zertifizierung von UER-Projekten und stellt Kontakte in diesem Markt her.

Autor: Felix Nickel
Tags:  EU-Emissionshandel


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