Derzeit wird von der EU ein neuer Zertifizierungsrahmen sowohl für technische als auch für naturbasierte Kohlenstoffsenken geschaffen. Die Carbon Removal and Carbon Farming Regulierung der EU (CRCF) liefert maßgebliche Definitionen für Carbon-Removals - zu Deutsch „CO2-Entnahmetechnologien“. Mindestens drei verschiedene Arten von Zertifikaten (Removal-Units RUs - permanent, temporär und vermiedene Emissionen) sollen entsprechend der Permanenz der Kohlenstoffbindung zum Einsatz kommen. Das schafft grundsätzlich die Voraussetzungen, dass Removal-Units nicht nur im freiwilligen Markt nutzbar, sondern auch im verpflichtenden Markt anrechenbar werden.
Die politische Entscheidung vorausgesetzt, würde das für ETS-pflichtige Firmen bedeuten, dass ab 2030 bestimmte Carbon Dioxide Removal-Technologien (CDR-Technologien), anstelle des Erwerbs von EUAs zugelassen werden können. Derzeit sind Methodologien für technische Senken wie Direct Air Carbon Capture and Storage (DACCS) und Bioenergy Carbon Capture and Storage (BECCS) prioritär in der Entwicklung und es kann bereits jetzt eine CRCF-konforme Beschreibung von entsprechenden Projekten vorgedacht werden, auch wenn ein EU-geführtes Register frühestens 2028 zu erwarten ist. Die CRCF schließt darüber hinaus auch Entnahmemethoden aus dem Bereich der naturbasierten Lösungen (Nature Based Solutions, NBS) mit ein. Auch für Moorwiedervernässung und Carbon-Farming (klimaeffiziente Landwirtschaft) sowie für Biochar (Pflanzenkohle aus Pyrolyseanlagen) wird es Methodologien geben.
Auch für Nachhaltigkeitsberichterstattung ist diese Entwicklung von Interesse, da bereits jetzt weitere EU-Regelwerke wie die CSRD mit den dazugehörigen Standards sowie die Green Claims-Direktive auf die CRCF referenzieren. Die nach dem CRCF verifizierten RUs sollen für Projekte innerhalb Europas die höchsten Qualitätsanforderungen garantieren und den maßgeblichen Standard für integre Removals darstellen. Es ist demnach hilfreich zu verstehen, welche Qualitätsanforderungen durch diese Regulierung der EU gestellt werden – zum einen, um Projekte und Aktivitäten entsprechend evaluieren zu können, und zum anderen, um zukünftig gezielt Vorgaben oder selbst gesetzte Ziele auch z. B. durch den Erwerb von RUs aus CRCF qualifizierten Projekten erfüllen zu können.
Im Rahmen des bewährten FC-Akademie-Formates stellen wir Ihnen die Grundlagen der verschiedenen CDR-Entnahmetechnologien vor und geben eine Einführung in die inzwischen bekannten und aus deutscher Perspektive wichtigen Fakten zur EU-CRCF. Vor dem Hintergrund des sich weltweit entwickelnden Marktes für Negativemissionen (Removals) und des formierenden CRCF-Regelwerks in der EU stellen wir auch die Bezüge zu anderen verbundenen Regelwerken her – wie immer gebündelt mit Tipps und Beispielen für die Praxis sowie der Möglichkeit Fragen zu stellen.
Ablauf
- Einordnung der neuen Removal-Regulatorik in das in Umsetzung befindliche „Fit-4-55-Paket“ und insbesondere den verpflichtenden Kohlenstoff-Markt – Dr. Roland Geres
- Überblick zum entstehenden CDR-Markt und zu ausgewählten Entnahmetechnologien. Inhalte, Anforderungen und Details sowie Zeitplan der EU-CRCF. Hinweise zur sinnvollen Removal-Projektentwicklung vor dem Hintergrund des entstehenden CRCF-Regelwerks – Dr. Sebastian Lenz
- Erste Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für Firmen, die sich aus weiteren vernetzten ESG-Regelwerken wie der CSRD sowie der Green Claims-Direktive – Philipp Geres
Termin
05.11.2024 | 13:00-16:00 FutureCamp Akademie Webinar: Kohlenstoffsenken in der EU - Online-Live-Schulung mit dem Webkonferenztool MS-Teams
Teilnahmebedingungen:
Im Teilnahmebetrag von 200 € zzgl. 19 % MwSt. für das Webinar sind die Tagungsunterlagen enthalten. Der Teilnahmebetrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Eine schriftliche Stornierung ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrags fällig. Gerne können Sie ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen. Programmänderungen aus dringendem Anlass behalten wir uns vor.
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