Das EU-Parlament hat am 10. September 2025 die Vereinfachungen des CO2-Grenzausgleichsmechansimus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) verabschiedet. Zeitnah soll der Rat der EU die Vereinfachungen formal billigen. So werden kurz vor dem Start der Regelphase im Jahr 2026 einige zentrale Änderungen vorgenommen.

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Im Jahr 2026 wird die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Integration der permanenten Removal Units in den EU-ETS machen. Das gilt für technische Carbon Dioxide Removal (CDR)-Maßnahmen die den Vorgaben der Carbon Removal und Carbon Farming Regulierung (CRCF) entsprechen. Das schafft die Voraussetzung, dass permanente Removal Units nicht nur im freiwilligen Markt nutzbar, sondern auch perspektivisch im verpflichtenden Markt anrechenbar werden.

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