ETS-Reform: erster Überblick

05.08.2026

Der ETS-Reformvorschlag der EU-Kommission vom 17. Juli hat eine Debatte ausgelöst, die der Emissionshandel nur selten erlebt: Plötzlich wurde über ein Fachthema aus Brüssel in den Hauptnachrichten berichtet.

Im Mittelpunkt stand vor allem eine Frage: Schwächt die EU mit der Reform ihr CO₂-Preissignal? Diese Diskussion ist berechtigt. Für Unternehmen greift sie aber zu kurz.

Denn die Reform verändert nicht nur den Reduktionspfad. Sie enthält auch neue Anforderungen, neue Fördermöglichkeiten, Regelungen für CO₂-Entnahmen, und verändert weitere zentrale Elemente des ETS.

Ein erster Überblick:

1. Mehr Zeit bis Netto-Null
Für den Zeitraum 2031 bis 2035 soll der lineare Reduktionsfaktor (LRF) von bisher geplanten 4,4 % auf 3,7 % reduziert werden. Ab 2036 soll die Absenkung nochmals langsamer erfolgen. Dadurch verschiebt sich der Zeitpunkt, bis zu dem keine EU-Emissionsberechtigungen (EUAs) mehr ausgegeben werden, deutlich in die 2040er.

2. Internationale Zertifikate könnten den zukünftigen ETS-Pfad verändern
Wie genau der Pfad aussieht hängt auch von der Verfügbarkeit hochwertiger internationaler Klimazertifikate ab. Die EU Komission plant mit dem Erlös aus bis zu 260 Millionen auktionierten EUAs solche Klimazertifikate zu kaufen. Das würde ermöglichen den LRF ab 2036 bei 1,7 % zu halten. Doch erst in einem Bericht 2033 soll festgestellt werden, ob es überhaupt genug hochwertige Zertifikate gibt. Ist das nicht der Fall, muss der LRF nach 2036 bei 2,7 % liegen.

3. CO₂-Entnahmen werden Teil des ETS
Permanente CO₂-Entnahmen sollen für eine weitere Flexibilisierung in das System integriert werden. Die EU plant dafür 250 Mio. EUAs zu versteigern und mit diesem Geld Entnahmezertifikate zu erwerben. Gleichzeitig sollen Unternehmen die Möglichkeit erhalten ihre Emissionen durch eigene Kompensationsprojekte zu reduzieren. Damit entstehen neue Anreize für den Hochlauf der permanenten CO₂-Entnahmetechnologien (BioCCS und DACCS).

4. Dekarbonisierungsplan wird Voraussetzung für kostenlose Zuteilungen
Das zweite große Nachrichtenthema: es soll länger als bisher geplant kostenlose Zuteilungen geben. Allerdings sind diese künftig stärker an Bedingungen geknüpft. Ab 2031 soll ein genehmigter Dekarbonisierungsplan Voraussetzung sein, um die ersten 80 % der kostenlosen Zuteilung zu erhalten. Die verbleibenden 20 % hängen vom Nachweis tatsächlicher Emissionsreduktionen ab. Zusätzlich ändern sich der Pfad für CBAM-Sektoren, Regelungen zu Benchmarks und Wärmeanbieter.

5. Neue Investitionsförderung
Mit einer geplanten Industrial Decarbonisation Bank sollen rund 100 Milliarden Euro für industrielle Dekarbonisierung mobilisiert werden. Bereits 2027 bis 2030 sollen erste 400 Millionen EUA als Investitionsbooster bereitgestellt werden. Unternehmen mit geplanten Transformationsprojekten sollten die neuen Fördermöglichkeiten frühzeitig prüfen.

6. ETS-Einnahmen sollen stärker in Dekarbonisierung fließen
Mitgliedstaaten sollen künftig mindestens 50 % ihrer ETS-Einnahmen für Investitionen zur Dekarbonisierung der ETS-Sektoren einsetzen. Dafür wurde angepasst und klarer geregelt, welche Bereiche genau davon profitieren dürfen. Auch bei den Innovations- und Modernisierungsfonds gibt es Anpassungen.

7. Erweiterung des ETS
Weitere Bereiche wie Abfallverbrennung sowie Anpassungen im Luft- und Seeverkehr sollen in den Emissionshandel integriert werden. Zudem wird neu geregelt, wie die CO₂-Nutzung (CCU) berücksichtigt wird.

8. Änderungen an der Marktstabilitätsreserve (MSR)

Hier wird die Invalidierungsregel ausgesetzt, die Intake-Rate gesenkt und ein unterer Puffer eingeführt. Das beeinflusst, wie viele Zertifikate im Markt verfügbar bleiben und ist damit auch für den Preis entscheidend.

Nach den ersten Schlagzeilen wird jetzt vor allem eines wichtig: zu verstehen, welche der Änderungen für das eigene Unternehmen relevant werden. Denn zwischen Zertifikatskosten, kostenloser Zuteilung, Fördermöglichkeiten und Dekarbonisierungsanforderungen liegen viele Entscheidungen, die frühzeitig vorbereitet werden sollten.

In den kommenden Wochen schauen wir uns einzelne Aspekte des Reformvorschlags noch genauer an. Wenn Sie bereits heute einordnen möchten, welche Punkte für Ihr Unternehmen relevant werden, unterstützen wir Sie gerne dabei.

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