Zur Entlastung für Unternehmen und Privatpersonen wird angesichts der stark gestiegenen Energiepreise die für 01.01.2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises von 5 Euro/t auf das folgende Jahr verschoben. Der CO2-Preis beträgt also auch für 2023 weiterhin 30 Euro/t (2024: 35 Euro/t, 2025: 45 Euro/t, ab 2026 Versteigerung in einem Preiskorridor von 55 Euro/t bis 65 Euro/t). Dies hat zur Folge, dass die 10 Prozentklausel beim Nachkauf von Zertifikaten im Jahr 2023 de-facto keine Rolle spielt bzw. einen geringeren Effekt hat: Unabhängig der Nachkaufregelung können Unternehmen Zertifikate des aktuellen Jahres zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung des Vorjahres einsetzen. Konkret können Unternehmen im Jahr 2023 Zertifikate mit Jahreskennung 2023 für 30 Euro/t kaufen und für die Abgabeverpflichtung des Berichtsjahres 2022 einsetzen.

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze wird zudem zum 01.01.2023 das Reverse-Charge-Verfahren auf den Handel mit nEHS-Zertifikaten ausgeweitet. Bei Übertragungen von Emissionszertifikaten zwischen zwei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen wird somit die Steuerschuldnerschaft an den Leistungsempfängers übertragen. Im Europäischen Emissionshandel wurde dieses Verfahren bereits vor vielen Jahren eingeführt.

Autor: Dominik Holzner
Tags:  BrennstoffemissionshandelNationaler Emissionshandel


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