Die reformierte Lastenteilung ab 2020 nennt explizit Klimaschutzprojekte als Vehikel für zwischenstaatlichen Zertifikatetransfers in der EU. Was bedeutet das?

Im Schatten der Emissionshandelsreform kam kurz vor Neujahr auch eine Neuausgestaltung des Rahmens für den Nicht-ETS Bereich zustande. Dies betrifft mehr als die Hälfte der europäischen Emissionen und damit einen maßgeblichen Teil der europäischen Zielerfüllung bis 2030.

Da sich die hier gesetzten nationalen Minderungsziele an der jeweiligen Leistungsfähigkeit bemessen, entsprechen die Ambitionsniveaus nicht der Verteilung günstiger Minderungspotentiale in Europa. Damit diese aber genutzt werden, sind zwischenstaatliche Flexibilisierungen vorgesehen: Erstmalig benennt der geplante Rechtsrahmen dabei explizit auch den Zertifikatetransfer basierend auf konkreten Projekten und Programmen. Damit sind Maßnahmen gemeint, bei denen der zukaufende Staat Minderungen in einem anderen Mitgliedsland finanziert. Im Gegenzug erhält er Zertifikate aus dessen Budget. Solches Vorgehen ist mehrfach von Vorteil (EPM Merits - PDF). So steigert diese Flexibilität die Minderungsleistung in Europa insgesamt. Und für die Umsetzung kann auf solide Erfahrungen gebaut werden. Allein FutureCamp hat im Zeitraum bis 2013 mehr als 20 vergleichbare Projekte unter dem Kyoto-Regime in Deutschland und im EU-Ausland umgesetzt.

Ob aber die Reform zu einer Renaissance der Projekte führt? Dies dürfte von der Weitsicht und dem bilateralen Kooperationswillen zwischen Käufer- und Verkäuferstaaten abhängen. Nicht zuletzt helfen könnte der Druck, der von einer baldigen Anhebung der 2030-Ziele ausgeht.

Autor: Daniel Scholz
Tags:  Projektmechanismen


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