Im Juli 2025 hat das BMUKN einen Referentenentwurf vorgestellt, um die geänderte EU-Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive - IED 2.0) in deutsches Recht zu übernehmen. Die neuen Vorgaben sollen sowohl für bestehende Anlagen nach der 4. BImSchV sowie auch für neue Anlagen gelten.

Die Umsetzung der IED-Revision in nationales Recht erfordert umfassende Anpassungen an verschiedenen deutschen Verordnungen, insbesondere im genehmigungsrelevanten Bereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ein Entwurf für ein Mantelgesetz sowie eine Mantelverordnung liegt bereits vor, die weitreichende Auswirkungen auf rund 13.000 Anlagen in Deutschland haben werden. Besonders betroffen sind Branchen wie die chemische Industrie, Feuerungsanlagen, die Nahrungsmittelindustrie, die rohstoffverarbeitende Industrie – darunter mineralische Rohstoffe, Eisen- und Nichteisenmetalle sowie Holz –, die Abfallbehandlung und -verbrennung sowie die Textil- und Lederindustrie.

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, bis spätestens 1. Juli 2027 ein Umweltmanagementsystem (nach EMAS oder ISO 14001) einzuführen und dieses in Einklang mit den relevanten BVT-Schlussfolgerungen ihres Sektors umzusetzen. Darüber hinaus verlangt die IED für nahezu alle betroffenen Anlagen die Erstellung eines sogenannten Transformationsplans bis spätestens 30. Juni 2030. Diese Nachweispflicht gilt sowohl für bestehende als auch für neue Anlagen, wobei bei Neuanlagen der Transformationsplan bereits vor der endgültigen Inbetriebnahme vorliegen muss.

Umsetzung der Transformationspläne

  • Transformationspläne gelten für alle von der 4. BImschV erfassten Anlagen.
  • Betreiber solcher Anlagen sollen bis zum 30.06.2030 einen (ggf. anlagenspezifischen) Transformationsplan entwickeln.
  • Im Transformationsplan sind Maßnahmen für den Zeitraum 2030-2050 darzustellen, die der Betreiber in der Anlage ergreifen wird, um zu einer nachhaltigen, sauberen, kreislauforientierten, ressourceneffizienten und klimaneutralen Wirtschaft beizutragen, unter Berücksichtigung des nationalen Ziels der Klimaneutralität bis 2045.
  • Das Umweltmanagementsystem inkl. des Transformationsplans muss intern und dann mindestens alle drei Jahre extern durch akkreditierte Zertifizierer oder Umweltgutachter geprüft werden.


Eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Fakten finden Sie in der folgenden Infografik:

FutureCamp-Revision-IED-Richtlinie


Die konsequente nationale Umsetzung der überarbeiteten IED ist ein entscheidender Schritt, um den ökologischen Fußabdruck von Industrieanlagen weiter zu senken und verbindliche Standards für nachhaltige Produktion zu schaffen. Gerade für Bestandsanlagen bringt die IED-Revision eine Chance, bestehende Prozesse zu überprüfen und in Richtung Dekarbonisierung und Ressourcenschonung zu optimieren. Wir sehen vor allem einen strategischen Impuls für Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern und aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Beratung und Begleitung in dieser Transformation sind für uns bei FutureCamp zentrale Anliegen, denn die Zukunft liegt in klimaschonenden, innovativen und verantwortungsvollen Industrieprozessen.

Autor: Michael Lörcher
Tags:  Industrietransformation


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