Die Veröffentlichung der technischen Screening-Kriterien zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ verzögert sich. Dies ist kritisch, da die neuen Transparenzregeln bereits für die nichtfinanzielle Berichterstattung 2021 zur Anwendung kommen sollen. Betroffenen Unternehmen bleibt so noch weniger Zeit.

Die Europäische Kommission hat die für den 31.12.2020 vorgesehene Veröffentlichung der detaillierten Durchführungsbestimmungen für die EU-Taxonomie verschoben. Hintergrund ist eine große Anzahl von Rückmeldungen. Die EU-Kommission hatte den Entwurf der Durchführungsbestimmungen am 20. November veröffentlicht und bis 18. Dezember mehr als 46.500 Antworten und tausende Seiten Feedback erhalten.

Unternehmen, die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, müssen ihre nichtfinanzielle Erklärung zukünftig um Angaben ergänzen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Taxonomie-Verordnung einzustufen sind.

Neben den Screening-Kriterien fehlen zudem noch Regelungen zu Methodik, Inhalt und Darstellung der Angaben. Bis 1. Juni 2021 soll dies in einem separaten Rechtsakt geregelt werden. Ein Entwurf hierzu ist aktuell noch nicht öffentlich zugänglich.

Wir planen nach Veröffentlichung und Bewertung der o. g. Rechtsakte Ende Juli ein FutureCamp Akademie - Webinar zur EU Taxonomie, zu dem wir Sie bereits heute herzlich einladen. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Autor: David Heuer
Tags:  Sustainable Finance


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