Die folgenden Aufgaben und Fristen stehen im nationalen Emissionshandel (nEHS) für betroffene Unternehmen an: Beantragung der Beihilfe nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV), Einreichen des Emissionsberichte, Beschaffen von Zertifikate und Erstellen des Überwachungsplanes.

Bis 30. Juni 2022 muss die Beihilfe nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragt werden.

Anträge dürfen nur über das Formular Management System (FMS) und die ergänzenden Formulare der DEHSt eingereicht werden. Hierzu finden Sie weiterführende Informationen, einen Leitfaden, das FMS-Handbuch und die Möglichkeit zur Einrichtung eines Benutzerzuganges auf der Website der DEHSt.


Einreichen des Emissionsberichtes bis 31. Juli 2022

Verpflichtete Unternehmen nEHS müssen ihren Emissionsbericht (EB) erstellen und bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) bis zum 31. Juli 2022 einreichen. Die Emissionshöhe muss bis dahin im Register eintragen werden. Weitere Informationen sind auf der Website der DEHSt einsehbar.


Für die Beschaffung der Zertifikate gilt es, folgendes zu beachten:
  • Bis zum 22. September 2022 können betroffene Unternehmen noch bis zu 10 % ihres Kontostandes vom 31. Dezember 2021 an Zertifikaten für 2021 zum Preis von 25 Euro/t an der European Energy Exchange (EEX) nachkaufen.
  • Bis zum 8. Dezember 2022 können diese außerdem Zertifikate für das Berichtsjahr 2022 erwerben, diese kosten 30 Euro/t und wären auch für das Berichtsjahr 2021 einsetzbar.
  • Die kostengünstigeren Zertifikate des Berichtsjahres 2021 können allerdings nicht für das Berichtsjahr 2022 verwendet werden.
  • Bis zum 30. September 2022 müssen betroffene Unternehmen ihre Zertifikats-Abgabepflicht für 2021 erfüllen.


2022 muss außerdem der sog. Überwachungsplan (ÜP) erstellt werden. Der Abgabetermin hierfür steht noch nicht fest. Wahrscheinlich stehen die Aufgaben dazu im dritten Quartal an.


Weitere Informationen zur Teilnahme am nationalen Emissionshandel sind auf der Website der DEHSt einsehbar.

Quellen: DEHSt, EEX, FutureCamp

Autor: Johanna Lausen
Tags:  Nationaler EmissionshandelBEHG


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