Das Antragsverfahren für die kostenlose Zuteilung in der vierten Phase des EU-Emissionshandels ist abgeschlossen. FutureCamp zählt in diesem Bereich zu den erfahrensten Dienstleistern und hat mit seinem Expertenteam die Erstellung von rund 200 Anträgen in allen Sektoren begleitet.

Große Herausforderungen waren der ambitionierte Zeitplan, hohe Aufwände bei zusätzlichen Angaben - wie Emissionszuordnungen für die Benchmark-Ermittlung - und die Konformitätsbewertung im Methodenplan. Aus dieser Erfahrung heraus hat FutureCamp Vorschläge für die Verbesserung der Zuteilungsregeln erstellt, etwa zur Abwärmenutzung bei Öfen oder der Handhabung des Kürzungsfaktors bei Stromerzeugern (KWK).

Weitere Schritte für die Betreiber sind nun die Datensammlung für die jährliche Aktivitätsratenmeldung. Die erste Aktivitätsratenmeldung der 4. Handelsperiode ist voraussichtlich erst 2021 fällig. In vielen Fällen sind aber noch Nacharbeiten am Methodenplan nötig, der im nächsten Jahr durch die Deutsche Emissionshandelsstelle in einem gesonderten Verfahren zu genehmigen ist. Nachjustierungen können zum Beispiel nötig werden, weil aktuell verwendete Messmethoden ggf. in einigen Fällen nicht ausreichend sind.

Autor: Christian Pacher
Tags:  EU-Emissionshandel


Previous Post   Next Post