Die Antragsstellung auf kostenfreie Zuteilung für die Jahre 2021-2025 kommt langsam in die heiße Phase.

Bekanntgabe der Antragsfrist für Zuteilungsanträge Die Frist für die Antragsstellung der Zuteilungsanträge für die 4. Handelsperiode wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 14.03.2019 B8) veröffentlicht: Die verifizierten Anträge sind bis Samstag, 29. Juni 2019, 24.00 Uhr (Ende der Antragsfrist) zu stellen. Bitte beachten Sie, dass bei verspätetem Antrag kein Anspruch auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen mehr besteht.


Regeln für das Zuteilungsverfahren stehen Die Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO) ist am 28.2.2019 in Kraft getreten, damit sind die EU-weiten Zuteilungsregeln für die 4. Handelsperiode festgelegt. Im Laufe des Februars 2019 wurden bereits sukzessive die europäischen Guidance Documents veröffentlicht, die Hilfestellungen sowie weitere Konkretisierungen zum Zuteilungsverfahren beinhalten. Die Guidance Documents der EU-KOM stehen auf der Webseite der DEHSt zur Verfügung:


DEHSt: Leitfäden zum Zuteilungsverfahren In Deutschland werden analog wieder Leitfäden durch die DEHSt herausgegeben. Die ersten Leitfäden und Excel-Vorlagen, mit deren HilfeBislang ist Leitfaden 1 verfügbar, der grundlegende Informationen zu den Zuteilungsregeln und zum Zuteilungsverfahren bereithält. Demnächst sollen weitere Leitfäden veröffentlicht werden sowie Excel-Vorlagen, die beispielsweise die Zuordnung von Stoffströmen und Emissionen abgebildet oder Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswert bestimmt werden können, sind bereits auf der Webseite der DEHSt veröffentlicht:hinsichtlich der Zuordnung von Emissionen dem Antrag im Formular-Management-System (FMS) beigefügt werden können.


Hinweis: co2ncept plus bietet in München am 11.4.2019 einen Informationsnachmittag: "4. Emissionshandelsperiode: Crash-Kurs für die Antragstellung" an - u. a. mit einem Vortrag von Herrn Christian Pacher zu „Basiswissen: Zuteilungsregeln in der Übersicht“ (weitere Informationen)

Autor: Thomas Mühlpointner
Tags:  EU-Emissionshandel


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