Ende Februar hat Bundesumweltministerin Schulze den Entwurf für ein Klimaschutzgesetz vorgelegt. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass Deutschland seine Klimaziele, vor allem das für 2030 im EU-Rahmen rechtsverbindliche Ziel, künftig erreicht. Die Ziele für 2020 werden verfehlt.

In der kommenden Dekade werden Zielverfehlungen jedoch teuer. Das ist besonders in Sektoren außerhalb des Europäischen Emissionshandelssystems wie dem Verkehr, der Landwirtschaft und bei den Gebäuden ein Problem, denn dort liegen Ziele und Wirklichkeit teilweise sehr deutlich auseinander.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, die Emissionen bis 2050 um 95 % ggü. 1990 abzusenken. Im Klimaschutzplan war noch eine Bandbreite von 80-95 % genannt. Auch die Ziele für die einzelnen Sektoren sind gegenüber dem Klimaschutzplan teilweise verschärft. So würden für den Energiesektor abgeleitet aus den Empfehlungen der Kohlekommission für 2030 175 Mio. Tonnen CO2 festgeschrieben, bislang war eine Spanne von 175-183 Mio. Tonnen genannt.

Mit dem Gesetz würde ein verbindlicher Rahmen für die Umsetzung der Beschlüsse der Kohlekommission und des Pariser Klimaabkommens sowie der EU-Regelungen geschaffen. Allerdings ist der Widerstand beim Koalitionspartner CDU/CSU erheblich. Ein großer Streitpunkt in der Regierung besteht darin, dass nach dem Entwurf jedes Ministerium auch finanziell für die Emissionen verantwortlich ist, die in seinen Geschäftsbereich fallen. Die Vorschläge für Reduktionsmaßnahmen müssen von den verantwortlichen Fachressorts kommen, im Verkehr also aus dem Verkehrsministerium in der Landwirtschaft aus dem Landwirtschaftsministerium usw.. Bei einer Verfehlung der sektoralen Emissionsbudgets fielen Strafzahlungen bzw. Ausgaben für den zwischenstaatlichen Transfer von Emissionsbudgets innerhalb der EU dann in die Etats der zuständigen Ministerien.

Der Gesetzentwurf folgt in der Ambition bis 2030 im Wesentlichen den schon bestehenden durchaus anspruchsvollen Zielen und Verpflichtungen Deutschlands im EU-Rahmen. Der Gesetzentwurf und v. a. die hierzu noch folgenden Maßnahmen werden erhebliche industriepolitische Folgen für viele Branchen haben. Selbst wenn das Gesetz nicht zustande käme: Aufgrund der EU-rechtsverbindlichen Emissionsbudgets für die Sektoren außerhalb des Emissionshandels werden weitere Zielverfehlungen im Klimaschutz zunehmend teuer. Mit anderen Worten: Der Staat ist jetzt selbst in der Situation, in der sich einzelne Unternehmen mit ihren im Emissionshandel erfassten Anlagen schon länger befinden.

Autor: Roland Geres
Tags:  Klimapolitik


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