Ab 2021 tritt der Zuteilungsdatenbericht (ZDB) an die Stelle der Mitteilungen zum Betrieb (MzB).

Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen müssen in dieser neuen Berichtsform auch in Zukunft die Aktivitätsraten der Stoffströme berichten, für die sie eine Zuteilung von kostenlosen Emissionszertifikaten erhalten. Neuerung ist, dass jetzt auch der ZDB (analog des Emissionsberichts) von einer unabhängigen Stelle verifiziert werden muss und mit sich ändernden Aktivitätsraten auch die Menge kostenlos zugeteilter Emissionszertifikate angepasst wird. Betreiber sollten beachten, dass bereits ab einer relativen Änderung der durchschnittlichen Aktivitätsrate von mehr als +/- 15 Prozent in zwei aufeinander folgenden Jahren - etwa durch konjunkturbedingte Produktionsrückgänge - die Zuteilungsmenge angepasst wird.

Sinnvoll ist, dass in der 4. Handelsperiode (2021-2030) die Frist zur Einreichung des ZDB generell auf den 31. März eines jeden Jahres verschoben wurde. Diese zusätzliche Zeit sollten Betreiber nutzen, da im Jahr 2021 einmalig ZDB für 2019 und 2020 eingereicht werden müssen. Die Abgabe der MzB in der bisherigen Form entfällt ab sofort. Die Verifizierung der Daten und Methoden für die ZDB laufen oft synchron zur Datenprüfung für die Emissionsberichte (EB), auch die Eingabe der Aktivitätsraten erfolgt wie bei den EB per Formular Management System (FMS). Weitere Anforderungen sind dem kürzlich erschienenen Leitfaden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zum ZDB zu entnehmen.

Bitte beachten Sie auch, dass Zertifikate, die im Jahr 2021 ausgegeben werden, für die Abgabeerfüllung des Berichtsjahres 2020 nicht verwendet werden können.

Autor: Thomas Mühlpointner
Tags:  EU-Emissionshandel


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