Seit 2017 müssen große börsennotierte Unternehmen in der EU mit dem Finanzbericht auch eine nicht-finanzielle Erklärung zu verschiedenen Nachhaltigkeitsbelangen abgeben. So bedeutend dieser Schritt war, so groß ist seit Einführung die Kritik an der Umsetzung. Jetzt soll auf EU-Ebenen nachgearbeitet werden.

Durch die aktuelle Ausgestaltung der Non-Financial Reporting Directive – NFRD (Directive 2014/95/EU) bzw. die nationale Umsetzung durch das CSR – Richtlinie-Umsetzungsgesetz in Deutschland blieb der größte Teil der Unternehmen von den Berichterstattungspflichten zu Nachhaltigkeit bisher verschont. Beispielsweise große GmbHs oder Firmen, deren Hauptsitz nicht in der EU liegen. Zusätzlich gibt auch der aktuelle Umfang der Offenlegungspflichten häufig Anlass zu Kritik, da dieser vielen Experten nicht weit genug reicht, um die Nachhaltigkeitsbelange wirklich transparent darzustellen.

Dies wird sich vermutlich dieses Jahr ändern. Die NFRD befindet sich auf dem Prüfstand und wird von der EU Kommission überarbeitet. Neben einer relevanten Ausweitung des Kreises berichterstattungspflichtiger Unternehmen kommen aus dem EU Parlament auch Forderungen nach inhaltlichen Verschärfungen und Überarbeitungen, beispielsweise dass die Berichterstattung zu "Umweltbelangen" in Einklang mit der EU Sustainable Finance Taxonomie Verordnung gebracht werden sollte.

Weiterhin gibt es Überlegungen, Geschäftsführer bei der Einführung und Umsetzung unternehmerischer Nachhaltigkeitsstrategien deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen („Sorgfaltspflicht der Unternehmensleitung sowie zusätzliche Maßnahmen, um die Unternehmensführung nachhaltiger zu gestalten“).

Wir halten Sie zu den konkreten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  Sustainable Finance


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