Nach einem Jahr der Vorbereitung und erheblichen Investitionen vieler Unternehmen in Software, Datenerhebung und Compliance-Prozesse scheint die EU Deforestation Regulation (EUDR) wieder am Ausgangspunkt angekommen zu sein. Bereits vor einem Jahr wurde eine einjährige Verschiebung beschlossen. Nun steht erneut eine 12-monatige Verzögerung im Raum, diesmal verbunden mit mehreren wesentlichen Vereinfachungen.

Rat und Parlament haben eine vorläufige politische Einigung zur gezielten Überarbeitung der EUDR erzielt. Diese sieht vor, den Anwendungsbeginn für mittlere und große Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 zu verschieben und den Beginn für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2027 festzulegen. Darüber hinaus soll die Verordnung bis zum 30. April 2026 umfassend von der Kommission überprüft und ein entsprechender Bericht vorgelegt werden.


Wesentliche inhaltliche Änderungen:

  • Nur Erstmarktteilnehmer (Unternehmen, die einen relevanten Rohstoff oder ein relevantes Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen) müssen künftig eine Sorgfaltserklärung (DDS) abgeben.
  • Nachgelagerte Händler und Marktteilnehmer müssen keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr vorlegen.
  • Nur der erstnachgelagerte Marktteilnehmer ist verpflichtet, die Referenznummern und relevanten Daten zu sammeln und aufzubewahren.
  • Kleinst- und Kleinprimärerzeuger (Kleinst- und Kleinunternehmen, die in Niedrigrisikoländern ansässig sind und die relevanten Produkte zum ersten Mal auf den EU-Markt bringen) müssen lediglich eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Bestimmte gedruckte Erzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitungen, Druckbilder) sollen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen werden.


Wie geht es weiter?
Rat und Parlament müssen die Änderungen formell bestätigen und annehmen. Erst danach kann die überarbeitete Verordnung in Kraft treten und die derzeitige Fassung der EUDR ersetzen. Die Abstimmung ist für den 16. Dezember 2025 im Europäischen Parlament angesetzt.


Was sollten betroffene Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten die Zeit nutzen, um ihre Position in der Wertschöpfungskette im Hinblick auf die betroffenen Rohstoffe und Erzeugnisse zu bestimmen und ihre (künftigen) Pflichten gemäß EUDR klar einzuordnen. Zudem sollten sie, falls noch nicht geschehen, ihre Lieferanten identifizieren und mit ihnen kommunizieren, um deren Rolle im Sinne der EUDR zu bestimmen und den Bedarf an relevanten Informationen abzuklären.


Vertrauensverlust durch Unsicherheit und regulatorische Instabilität
Die anhaltende Unsicherheit, die häufigen Änderungen und der Eindruck, dass Untätigkeit immer wieder belohnt wird (sei es bei EUDR, CSDDD oder CSRD) tragen nicht zur Glaubwürdigkeit der EU bei. Unternehmen verlieren zunehmend das Vertrauen in den regulatorischen Prozess, zweifeln an der Beständigkeit getroffener Entscheidungen und finden es immer schwieriger, ihre Compliance-Planung verlässlich auszurichten.

Autor: Shreya Sharma
Tags:  NachhaltigkeitEUDR


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