Am 4. März 2026 hat die Europäische Kommission ihren Legislativvorschlag für den Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt. Damit liegt erstmals ein verbindlicher Entwurf auf dem Tisch, der die industrielle Basis Europas stärken und gleichzeitig gezielt die Nachfrage nach CO2-armen sowie in Europa hergestellten Technologien schaffen soll. Der Vorschlag ist ein klares industriepolitisches Signal: Die EU will wirtschaftliche Sicherheit schaffen, indem Wertschöpfung, Innovation, Klimaschutz und Beschäftigung im Binnenmarkt Hand in Hand ausgebaut werden.

Zentrale Elemente des Entwurfs im Überblick:

„Made in EU“- und CO₂-Kriterien in der öffentlichen Vergabe

Öffentliche Aufträge und bestimmte Förderinstrumente sollen in strategischen Sektoren, u. a. Stahl, Zement, Aluminium, Fahrzeugkomponenten sowie Netto-Null-Technologien stärker an CO2- und Herkunftskriterien geknüpft werden.

Die Kommission setzt dabei auf

  • CO2- und Herkunftskriterien in der öffentlichen Vergabe, z. B. Mindestanteile in der Beschaffung (Start ab 2029).
  • Förderung von Netto-Null-Technologien
  • Stärkung europäischer Wertschöpfungsketten

Ein eigenständiges EU-Label für „Grünstahl“ ist nicht vorgesehen, ebenso wenig eine explizite EU-Quote für Stahl.


Industriepolitisches Wachstumsziel

Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes am EU-BIP soll bis 2035 wieder auf 20 Prozent steigen (2024: 14,3 Prozent). Damit unterstreicht die Kommission die strategische Bedeutung industrieller Wertschöpfung für Resilienz und Wohlstand.


Leitplanken für ausländische Direktinvestitionen

Investitionen über 100 Mio. Euro in strategischen Zukunftssektoren sollen an Anforderungen wie lokale Wertschöpfung, Technologietransfer oder Mindestbeschäftigung in Europa geknüpft werden, falls der Ursprungsstaat des Investors über 40 Prozent der globalen Fertigungskapazität in dem jeweiligen Sektor ausmacht. Diese Regelungen gelten insoweit für einen anderen Staat nicht, als vergleichbare Vorgaben bereits Teil bestehender wirtschaftlicher Partnerschaften oder Freihandelsabkommen sind. Dies kann bestehende enge Partnerschaften, z. B. mit Großbritannien oder Japan, stärken.


Beschleunigung von Genehmigungen

Digitale One-Stop-Shops, gebündelte Verfahren und verbindliche Fristen sollen industrielle Dekarbonisierungs- und Produktionsprojekte schneller realisierbar machen. Stahlunternehmen beispielweise, die durch den Einsatz wasserstoffbasierter Produktion, z. B. Direktreduktion, ihre CO2-Intensität senken, können bevorzugten Zugang zu nachhaltigen Lieferketten und öffentlichen Ausschreibungen erhalten.

Eine weitere Neuerung ist die Anforderung an die Mitgliedsstaaten, jeweils mindestens eine „Industrial Manufacturing Acceleration Area“ zu schaffen, in der strategische Industrieprojekte geclustert werden. Diese Sonderzonen sollen besonders günstige Konditionen genießen, z. B. was Finanzierung, Arbeitskräfte oder Energie anbelangt. Zudem sollen in diesen Zonen möglichst weitgehend anlagenspezifische Genehmigungen zugunsten aggregierter Grundgenehmigungen für das gesamte Gebiet entfallen.


Mit dem IAA geht die Kommission den Schritt von der industriepolitischen Strategie zur konkreten Regulierung.

Für Unternehmen bedeutet das: Klimaschutz in der Industriepolitik wird operativ. Wettbewerbsfähigkeit wird künftig stärker daran gemessen, wie CO2-konform Produkte sind, wie hoch die europäische Wertschöpfungstiefe ist und wie gut Unternehmen in öffentliche Beschaffungs- und Förderlogiken eingebunden sind.

Der IAA ist damit mehr als ein Förderrahmen. Er verschiebt die strategischen Parameter für Standortentscheidungen, Lieferkettenmodelle und Investitionsplanung. Wer das als regulatorische Pflichtübung betrachtet, denkt zu kurz.

Die in den kommenden Monaten zu erwartenden Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat behalten wir genau im Blick, denn sie werden maßgeblich darüber entscheiden, wie ambitioniert und verbindlich die neuen Vorgaben ausgestaltet werden. Vor der Sommerpause will die EU-Kommission zudem ihren Vorschlag zur Reform des Vergaberechts vorlegen. Es bleibt spannend, ob beide Vorhaben letztlich zur gewünschten Beschleunigung führen.


Grünstahlquote im Automobilpaket findet auch Unterstützung der Bundesregierung

Eine weitere wichtige Entwicklung hinsichtlich Leitmärkten stellt die Quote für „Low-carbon Steel“ dar, die im Vorschlag der EU-Kommission zum „Automobilpaket“ enthalten ist. Das im Dezember 2025 vorgeschlagene Automobilpaket passt die Ziele für die Automobilindustrie dahingehend an, dass ab 2035 eine Minderung von 90 Prozent (zuvor 100 Prozent) der Abgasemissionen erreicht sein muss und die verbleibenden 10 Prozent durch Niedrigemissionsstahl, E- oder Biokraftstoffe kompensiert werden können.

Dies eröffnet eine starke Nachfrageperspektive für Niedrigemissionsstahl - „Grünstahl“. Diese ist wichtig, um Investitionen in entsprechende Produktionsverfahren anzureizen und abzusichern. Auch die Bundesregierung brachte zuletzt ihre Unterstützung für diese Quote zum Ausdruck.

Eine Grünstahlquote setzt auch transparentes und zuverlässiges Labelling und Zertifizierung von Grünstahl voraus. In diesem Kontext finden auf europäischer Ebene ebenfalls wichtige Abstimmungsprozesse statt, unter anderem unter dem Low Emission Steel Standard (LESS). FutureCamp ist in diesen Prozessen beratend aktiv.

Autor: Philipp Geres
Tags:  Industrietransformation


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