Aus dem Umweltbundesministerium (BMU) liegt seit letzter Woche der Referentenentwurf der Verordnung zum Carbon-Leakage-Schutz vor, der nun in die Verbändeanhörung geht.

Unternehmen, die durch den Brennstoffemissionshandel besonders belastet werden, können unter Erfüllung bestimmter Bedingungen bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres (erstmals zum 30.6.2022) einen Antrag auf Kompensation stellen.

Der Referentenentwurf steht auf der Website des BMU als PDF zum Download bereit.

Hintergrund: Der nationale Brennstoffemissionshandel führt mit der CO2-Bepreisung beim Einsatz fossiler Brennstoffe zu zusätzlichen Kostenbelastungen. Dadurch entsteht die Gefahr, dass emissionsintensive Betrieb mir ihrer Produktion ins (EU-) Ausland abwandern und die Emissionen verlagert werden. Ziel des Carbon-Leakage-Schutzes ist es die EU-weite und internationale Wettbewerbsfähigkeit betroffener Branchen zu erhalten. Dazu verfolgt der Referentenentwurf der Verordnung zum Carbon-Leakage-Schutz auf Unternehmensebene einen abgestuften Beihilfeansatz. Zur Gewährung der Beihilfe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und Gegenleistungen erbracht werden.

Einen tieferen Einstieg in das Thema erhalten Sie in unserem Webinar „Klimaschutzprogramm 2030 & Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)“ , das wir am 21.04.2021 gemeinsam mit dem Umweltinstitut Offenbach veranstalten.

Autor: Johanna Lausen
Tags:  BrennstoffemissionshandelBEHG


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