Der Greenhouse Gas Protocol hat am 30. Januar 2026 den ersten eigenen Land Sector and Removals Standard veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2027 ist er bindend anzuwenden und schließt einen der größten blinden Flecken der Klimaberichterstattung: Landnutzung, Landwirtschaft und CO₂-Entnahmen.
Betroffen sind Unternehmen mit Landbesitz, landwirtschaftlichen Produkten oder signifikanten Aktivitäten im Landsektor in ihrer Wertschöpfungskette.
Der Standard ergänzt Scope 1–3 und definiert erstmals klare Regeln für:
- Landmanagement-Removals (Boden/ Biomasse)
- Technologische Removals (z. B. DACS, BECCS)
- Biogene Entnahmen mit geologischer Speicherung
Wichtig: Entnahmen dürfen nicht direkt mit Scope-Emissionen verrechnet werden. Sie werden separat und transparent berichtet.
Ausnahme: Die Forst-Kohlenstoffbilanzierung ist aktuell noch nicht standardisiert und wird in einer späteren Version nach weiteren Tests und Stakeholder-Input adressiert.
Im 2. Quartal 2026 folgt ein umfassendes Guidance-Dokument zur praktischen Umsetzung.
Autor:
Tags:
