Am 8. Januar 2026 trat der Omnibus Rechtsakt in Kraft, der zentrale Änderungen an den bestehenden Taxonomie Berichtspflichten (EU 2021/2178) sowie an der Klima- und Umwelttaxonomie (EU 2021/2139 & 2023/2486) einführt.
Kernpunkte
- Einführung einer Wesentlichkeitsgrenze: Aktivitäten, die zusammen < 10 % von Umsatz, CapEx oder OpEx ausmachen, gelten künftig als unwesentlich und entfallen aus der Berichtspflicht.
- Vereinfachung der Meldebögen: Neue, vereinfachte Vorlagen stehen im Anhang des neuen Rechtsakts bereit. Die bisherigen Meldungen für Gas und Nukleartätigkeiten werden gestrichen.
- Vereinfachung Anlage C – Vermeidung von Umweltverschmutzung: Nutzung, Herstellung & Inverkehrbringen von ozonabbauenden Stoffen (c) und Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (d) gelten künftig als taxonomiekonform, sofern EU-Gesetze den Einsatz erlauben. Der zuvor ergänzte Absatz zu besorgniserregenden Stoffen (Punkt f) wurde wieder gestrichen.
Übergangsregelung für das Geschäftsjahr 2025
Für die Taxonomieerklärung über das Geschäftsjahr 2025 haben Unternehmen die Wahlfreiheit, ob sie entweder die bis zum 31. Dezember 2025 gültigen Fassungen der Rechtsakte oder bereits die neuen Regeln anwenden. Zu beachten dabei ist, dass hier entweder oder gilt. Eine Mischanwendung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wir raten Unternehmen zu folgenden Schritten:
- Prüfen Sie, ob Ihre Aktivitäten die 10 % Schwelle überschreiten.
- Aktualisieren Sie Ihre Reporting Templates gemäß den neuen Vorlagen.
- Überarbeiten Sie Ihre Taxonomie Erklärungen für 2025 – entscheiden Sie sich für eine klare Option (alt vs. neu).
Nutzen Sie die vereinfachten Prozesse, um Ressourcen zu sparen und gleichzeitig Transparenz zu erhöhen.
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