Reformen: LkSG wird eingeschränkt
Die Bundesregierung hat in ihrem neuen Reformpaket eine massive Einschränkung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Auf Seite 10 von 12 steht dort: „Wir werden die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) 1:1 umsetzen.“ Das mag zunächst nicht bemerkenswert klingen, bedeutet in der Praxis aber eine drastische Einschränkung …