Reformen: LkSG wird eingeschränkt

08.07.2026

Weltkarte mit Schiffsentlade Kränen als Symbol für den FutureCamp Artikel zur Reform des Lieferkettengesetzes LKSG

Die Bundesregierung hat in ihrem neuen Reformpaket eine massive Einschränkung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen.
Auf Seite 10 von 12 steht dort: „Wir werden die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) 1:1 umsetzen.“

Das mag zunächst nicht bemerkenswert klingen, bedeutet in der Praxis aber eine drastische Einschränkung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Aktuell sieht die EU CSDDD nämlich vor, dass nur noch Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresnettoumsatz über 1,5 Mrd. Euro entlang ihrer Lieferketten auf Menschenrechte und Umweltstandards achten müssen.

Das bedeutet: statt knapp 3.000 Unternehmen wären künftig in Deutschland nur noch etwa 150 vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen – ein Minus von fast 95 %.

Die Bundesregierung begründet ihren Vorstoß mit Bürokratieabbau und Entlastung für Unternehmen. Allerdings zeigt ein aktueller Bericht von UN Global Compact Deutschland: fast alle ehemals betroffenen Unternehmen hatten bereits die erforderlichen Risikomanagementsysteme, Grundsatzerklärungen und Beschwerdemechanismen umgesetzt und die Anforderungen größtenteils erfüllt.

Das bedeutet die Reform macht lediglich bereits bestehende Strukturen und geschehene Investitionen rechtlich wieder hinfällig. Noch dazu kommt, dass das LkSG und alle Maßnahmen, die im Zuge des Gesetzes getroffen wurden zu transparenteren Lieferketten führen, die gerade in Zeiten multipler Krisen auch aus ökonomischer Sicht wichtig wären.

Unternehmen sollten also bestehende Risikomanagementsysteme und Beschwerdemechanismen nicht vorschnell zurückbauen. Denn diese helfen auch abseits von gesetzlichen Vorschriften Marktanforderungen zu erfüllen und die eigenen Lieferketten strategisch zu lenken.

Zudem ist der Reformbeschluss noch nicht rechtskräftig.
Denn er muss erst noch gesetzgeberisch umgesetzt werden. Und das könnte schwieriger werden als gedacht, denn in der EU CSDDD gibt es eine Klausel, die eine Schwächung bestehender Gesetze verhindern soll.
Ein Kurzgutachten im Auftrag des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“ hält die Abschwächungspläne der Bundesregierung deshalb für rechtswidrig. 

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