Der dritte BIK-Förderaufruf bietet neue Fördermöglichkeiten für Dekarbonisierung und Carbon Management. Projektskizzen können bis zum 6. Dezember 2026 eingereicht werden.
Mit dem dritten Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) stehen Unternehmen seit dem 19. Oktober 2026 erneut Fördermittel für die klimafreundliche Transformation industrieller Prozesse zur Verfügung. Der aktuelle Aufruf der BIK-Förderung umfasst zwei Förderbereiche:
Im Rahmen von Modul 1 – Teilmodul 3 (Dekarbonisierung der Industrie) werden Investitionen gefördert, die dazu beitragen, Treibhausgasemissionen in industriellen Produktionsprozessen langfristig und möglichst umfassend zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Umstellung auf klimafreundlichere Technologien und Produktionsverfahren.
Modul 2 – Teilmodul 2 (Carbon Management) richtet sich an Vorhaben zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂ (CCU/CCS). Darüber hinaus können auch Projekte zur Erkundung, Erschließung und Überwachung geeigneter CO₂-Speicher gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt für beide Förderbereiche in einem zweistufigen Verfahren. Interessierte Unternehmen können ihre Projektskizzen noch bis zum 6. Dezember 2026 einreichen. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung stellen die zuständigen Projektträger KEI (Modul 1) und PtJ (Modul 2) bereit.
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