Die Zuschläge für CO₂-Differenzverträge (CCfD; ehemals Klimaschutzverträge) werden auch für 2027 auf Basis eines mehrstufigen Prozesses vergeben. Dabei können nur diejenigen Unternehmen, die basierend auf dem Vorverfahren einen Zulassungsbescheid erhalten, am anschließenden Gebotsverfahren teilnehmen. Wer also eine Chance auf den Abschluss eines CCfD 2027 haben möchte, muss noch bis 14. Dezember 2026 am vorbereitenden Verfahren teilnehmen.
Die seit 2024 bestehenden CCfD fördern transformative Treibhausgas-Minderungsvorhaben energieintensiver Unternehmen, indem sie über eine Laufzeit von 15 Jahren Preisrisiken reduzieren und entstehende Mehrkosten für Investitionen und den Betrieb (CAPEX und OPEX) im Vergleich zu einem konventionellen Referenzsystem ausgleichen. Grundlage der Förderung sind die Förderrichtlinie CO2-Differenzverträge (FRL CCfD) vom 4. Mai 2026 sowie der individuelle Förderaufruf je Gebotsrunde, welcher die inhaltlichen Details definiert.
Neuerungen bei den CO₂-Differenzverträgen 2027
Erstmals wird in diesem Jahr das gesamte Fördervolumen auf drei technologiespezifische Grund-Fördervolumina aufgeteilt:
- Vorhaben zur Dekarbonisierung von Prozesswärme (Hoch- und Niedertemperaturwärme, für letzteres wird gesondert ein Maximalbudget definiert)
- CCU/CCS-Vorhaben zur Vermeidung von Prozessemissionen oder schwer vermeidbaren Treibhausgasemissionen (z. B. für Zement, Kalk oder Abfallverbrennung)
- Wasserstoffvorhaben (z. B. für Primärstahl, Ammoniak, Wasserstoff/Synthesegas)
Zudem wird ein Zusatz-Fördervolumen definiert, welches größeren, das definierte Fördervolumen übersteigende Vorhaben zugutekommt. Die Höhe des Fördervolumens 2027 steht noch nicht fest. Die erste Gebotsrunde 2024 wurde mit 4 Milliarden Euro eröffnet, die Zweite 2026 mit 5 Milliarden Euro.
Eckpunkte aus dem Förderverfahren 2026 bleiben bestehen
Bei allen Neuerungen bleiben auch einige wichtige Eckpunkte, die bereits für das Förderverfahren 2026 galten, unverändert:
- Ein bilanzieller Energieträgerwechsel ist grundsätzlich nicht zulässig; Ausnahmen bei Einsatz von Biomasse oder Wasserstoff werden individuell geprüft.
- Technologien zur Erreichung von Negativemissionen können nicht zur THG-Minderung herangezogen werden.
- Grüne Mehrerlöse sind auch im geplanten Gebotsverfahren nicht von den Zuwendungen abzuziehen.
Förderfähige Vorhaben müssen eine Mindestgröße der absoluten durchschnittlichen jährlichen THG-Emissionen im Referenzsystem von 5 kt CO₂e pro Kalenderjahr aufweisen (Referenzsystem definiert im Förderaufruf und entspricht in der Regel den EU-ETS-Benchmarks). Zudem müssen folgende Minderungsziele weiterhin erfüllt werden:
- Relative CO₂e -Minderung gegenüber dem Referenzsystem spätestens ab dem 4. Jahr nach operativem Beginn: 50 %.
- Relative CO₂e -Minderung gegenüber dem Referenzsystem bis Ende der CCfD-Laufzeit: 85 %.
Rückmeldungen erwünscht!
Parallel zum vorbereitenden Verfahrens 2027 findet eine öffentliche Konsultation statt, in dem Unternehmen, Verbände und weitere Interessierte Rückmeldungen zur Ausgestaltung des Förderprogramms geben können. Eine Teilnahme ist vom 26. Oktober bis 14. Dezember 2026 über ein Onlineformular möglich.
Wie geht es jetzt weiter?
Im Vorverfahren reichen Unternehmen ihre Projektbeschreibunge sowie quantitative Informationen zu ihren Energieträgereinsätzen und der geplanten THG-Minderung über die CCfD-Laufzeit ein. Das Projekt muss in dieser Phase schon konzeptionell ausgearbeitet sein, da im Gebotsverfahren Änderungen zum Vorverfahren nicht erlaubt sind.
Interessierte Unternehmen müssen jetzt am vorbereitenden Verfahren teilnehmen, um die Teilnahme am Gebotsverfahren 2027 und damit ihre Chance auf Förderung zu sichern. Dafür muss zunächst sichergestellt werden, dass das geplante Vorhaben im kommenden Gebotsverfahren förderfähig ist und definierte Mindestanforderung erfüllt. Welche Unternehmen im anschließenden Gebotsverfahren einen Förderzuschlag erhalten, hängt vom Gebotspreis ab, den Unternehmen unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Mehrkosten zu den erwarteten Treibhausgasminderung festlegen.
Weitere Informationen zum Verfahren …
So unterstützen wir Sie bei Fördermittelanträgen für Dekarbonisierungsvorhaben
Wir unterstützen Sie gerne dabei, anhand von Kriterien wie Technologiepfad, Investitions- und Betriebskosten, erwarteter THG-Minderung, Referenzverfahren, Zeitplan und Datenanforderungen zu prüfen, ob ein ein CO₂-Differenzvertrag für Ihr industrielles Transformationsvorhaben infrage kommen, und unterstützen Sie bei der Aufbereitung und Einreichung Ihrer Unterlagen.
Einen Leistungsüberblick zur Fördermittelberatung für Transformation und Klimaschutz haben wir hier für Sie bereitgestellt.