EmpCo: Nachhaltigkeitskommunikation wird verbindlicher
31.08.2026
Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 die nationale Umsetzung der EmpCo (Empowering Consumers Directive) beschlossen. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dient primär dem Schutz vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen zu Produkten im B2C-Markt. Dies soll mehr Schutz vor Greenwashing und mehr Transparenz für die Verbraucher:innen bieten. Aufgrund der in Folge deutlich höheren Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sind B2B-Märkte allerdings auch betroffen, sobald die Aussagen die Endkundenkommunikation, z. B. Webseite oder Soziale Medien, betreffen.
EmpCo-konform kommunizieren
Diese Umweltaussagen stehen auf der „Schwarzen Liste“ und sind künftig unzulässig:
- Allgemeine Umweltaussagen ohne existierende Nachweise, z. B. „ressourcenschonend“, „klimapositiv“, „nachhaltig“ (Ausnahme: „anerkannte hervorragende Umweltleistung“)
- Falschaussagen: Umweltaussagen mit falschem Bezugspunkt – Umweltaussage bezogen auf den gesamten Lebenszyklus eines Produktes, obwohl sich die Aktivitäten nur auf einen bestimmten Abschnitt des Lebenszyklus beziehen.
- Verwendung von nicht zertifizierten Nachhaltigkeitssiegeln: Anbringen von Nachhaltigkeitssiegeln, welche nicht einem Zertifizierungssystem oder staatlicher Festlegung unterliegen.
- Verbot von Werbung mit der Kompensation von Treibhausgasemissionen: Aussagen, die sich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen begründen (Produkt hat neutrale, verringerte, positive Umweltwirkung)
EmpCo: Prüfung Ihrer Umwelt- und Klimaschutzclaims
Öffentlich einsehbare Umweltaussagen auf Ihren Produkten, Ihrer Webseite oder anderen Kanälen sollten Sie bis zum rechtlich 27.09.2026 prüfen. Unser Fachteam unterstützt Sie gerne dabei.
Weitere Informationen dazu und zu verwandten Themen finden Sie im Bereich Umweltbilanzierung, Dekarbonisierungsstrateggien – SBTi und Klimaschutzprojekte.
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