Irreführende Nachhaltigkeitsversprechen und Greenwashing stehen seit Jahren im Fokus von Gerichten, Verbraucherschutzorganisationen und Aufsichtsbehörden. Mit der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) hat die Europäische Union deshalb neue Vorgaben geschaffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen.
Umweltkommunikation braucht Umsetzungsplan
Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Anforderungen aus der EmpCo auch in Deutschland. Hier werden sie über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Unternehmen müssen ihre Umweltkommunikation in Zukunft deutlich stärker belegen und dokumentieren. Dies betrifft nicht nur Werbeaussagen auf Produkten und Verpackungen, sondern auch die Kommunikation auf Websites, in Nachhaltigkeitsberichten, Social Media oder Marketingunterlagen.
Besonders relevant sind dabei Aussagen über zukünftige Umweltleistungen. Wer beispielsweise kommuniziert, dass ein Produkt, eine Marke oder das Unternehmen selbst künftig klimafreundlicher, emissionsärmer oder nachhaltiger werden soll, muss diese Aussagen mit einem belastbaren und realistischen Umsetzungsplan untermauern können.
EmpCo & UWG auch für B2B relevant
Für die B2B-Kommunikation wird die EmpCo relevant, sobald ihre Aussagen in der Endkundenkommunikation landen können. Es sollte also von Anfang an darauf geachtet werden, denn produktbezogene Umweltaussagen wandern über Datenblätter, Spezifikationen und Vertriebsunterlagen regelmäßig in die B2C-Kommunikation der Abnehmer.
Aber nicht nur deshalb sollte auch im B2B-Bereich für die neuen Vorschriften sensibilisiert werden. Eine UWG-konforme Umweltkommunikation ist auch wichtig, weil Geschäftskunden zunehmend belastbare Nachweise verlangen, um ihre eigenen Claims abzusichern.
Transformation rückt in den Fokus
Viele Unternehmen haben sich ambitionierte Klima- und Umweltziele gesetzt. Umweltaussagen wie:
„Wir werden bis 2035 klimaneutral.“
„Unsere Produktion wird künftig deutlich ressourcenschonender.“
„Bis 2040 reduzieren wir unsere Emissionen um 90 Prozent.“
sind grundsätzlich zwar weiterhin möglich.
Neu ist jedoch, dass solche Aussagen auf klaren, objektiven und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen müssen. Der Gesetzgeber verlangt hierfür einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan mit nachvollziehbaren Ziel und Zwischenzielen, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen. Darüber hinaus muss der Plan regelmäßig durch einen unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden.
Damit rücken nicht mehr allein einzelne Werbeaussagen in den Fokus, sondern die gesamte Transformation, die hinter diesen Aussagen steht.
Was ein belastbarer Umsetzungsplan leisten muss
Ein Umsetzungsplan ist weit mehr als eine Zielsetzung auf einer Folie oder eine Absichtserklärung im Nachhaltigkeitsbericht. Er muss nachvollziehbar darlegen, wie ein Unternehmen seine angekündigten Umweltverbesserungen tatsächlich erreichen will.
Dazu gehören unter anderem:
- klar definierte Umweltverpflichtungen
- messbare Ziele und Zwischenziele,
- konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung,
- die Bewertung von Machbarkeit und relevanten Annahmen,
- die Zuordnung von Verantwortlichkeiten,
- die Bereitstellung ausreichender Ressourcen (personell und finanziell),
- geeignete Governance- und Monitoringstrukturen,
- sowie die Konsistenz zwischen öffentlicher Kommunikation und tatsächlicher Umsetzung.
Ausgangspunkt ist dabei in der Regel eine Bestandsaufnahme: Welche Umweltaussagen kommuniziert das Unternehmen bereits, welche Risiken ergeben sich daraus und wo besteht Handlungsbedarf?
Unternehmen stehen dabei vor der Herausforderung, regulatorische Anforderungen mit operativer Umsetzbarkeit zu verbinden und gleichzeitig eine glaubwürdige Kommunikation sicherzustellen.
FutureCamp unterstützt Sie bei der unabhängigen Prüfung
Als unabhängiger externer Sachverständiger kann FutureCamp bei der Überprüfung von Umsetzungsplänen tätig werden. Dabei beurteilen wir unter anderem,
- ob die im Umsetzungsplan enthaltenen Angaben ausreichend prüfbar sind,
- ob die zugrunde gelegten Kriterien geeignet, nachvollziehbar und transparent dokumentiert wurden,
- ob Umweltverpflichtungen, Ziele, Zwischenziele und Maßnahmen konsistent aufeinander abgestimmt sind,
- ob die vorgesehenen Governance-, Monitoring- und Berichtsstrukturen eine angemessene Steuerung der Zielerreichung ermöglichen,
- ob wesentliche Annahmen, Unsicherheiten und Abhängigkeiten nachvollziehbar dargestellt werden und
- ob der Umsetzungsplan insgesamt geeignet erscheint, die kommunizierten Umweltziele glaubwürdig zu unterstützen.
Von der Compliance-Anforderung zur Vertrauenschance
Mit EmpCo & UWG wird Umweltkommunikation damit zu einer Frage der Unternehmenssteuerung: Gefordert sind belastbare Umweltziele, nachvollziehbare Transformationspfade und eine transparente Steuerung der Umsetzung.
Unternehmen, die sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinandersetzen, reduzieren nicht nur regulatorische Risiken, sondern schaffen gleichzeitig die Grundlage für eine glaubwürdige Umweltkommunikation und stärken das Vertrauen von Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern sowie weiteren Stakeholdern.
Die neuen Anforderungen gelten bereits. Je früher bestehende Aussagen überprüft und Umsetzungspläne auf eine belastbare Grundlage gestellt werden, desto geringer das Risiko – und desto glaubwürdiger die Kommunikation. FutureCamp unterstützt Sie unter anderem bei der unabhängigen Überprüfung.