Am Freitag vergangener Woche hat der Deutsche Bundestag ein umfassendes Gesetzgebungspaket zum Klimaschutz beschlossen. Der Kern des Pakets ist das Klimaschutzgesetz, durch das alle Ressorts zu CO2e-Einsparungen verpflichtet werden. So soll sichergestellt werden, dass Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % ggü. 1990 reduziert.

Wesentlich am Klimaschutzgesetz ist die Verpflichtung aller Sektoren. Während die Stromerzeugung und die Industrie durch den Emissionshandel bereits verpflichtenden Regelungen unterliegen, folgen nun auch Maßnahmen für die Sektoren Verkehr und Gebäude durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Kernbestandteil ist die Einführung eines Emissionshandels für Brennstoffe. In der Einführungsphase gilt ein fester CO2-Preis von 10 € pro t CO2 im Jahr 2021, ansteigend auf 35 € 2025. Diese Maßnahme betrifft nicht nur neu erfasste Akteure, es stellen sich auch konkrete Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen für bereits vom Emissionshandel regulierte Betreiber.

Weitere Elemente des Pakets betreffen die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe, die Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets sowie die Erhöhung der Pendlerpauschale.

Durch die Beschlüsse vom Freitag wird das Gesamtbild der Deutschen Klimapolitik komplettiert:

  • Das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 ist im Klimaschutzplan 2050 festgelegt. Aus diesem gehen auch Zwischenziele für 2030 hervor. Diese sind auf die einzelnen Sektoren heruntergebrochen.
  • Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein umfangreicher Maßnahmenkatalog. Er enthält auf über 170 Seiten Einzelmaßnahmen für alle Sektoren sowie übergreifende Maßnahmen.
  • Das Klimaschutzgesetz gießt die Klimaziele für 2030 in eine rechtsverbindliche Form und legt die Sektorverantwortung fest.
  • Das Brennstoffemissionshandelsgesetz führt eine CO2-Bepreisung für alle Brennstoffe ein und regelt so die Sektoren Gebäude und Verkehr.
  • Weitere Einzelgesetze dienen der Umsetzung anderer Komponenten des Klimaschutzprogramms.

Durch das Paket vom Freitag wird die CO2-Bepreisung in Deutschland erheblich ausgeweitet. Doch vom Klimaschutzprogramm 2030 und den Gesetzen und Verordnungen, die seiner Umsetzung dienen, sind weit mehr als nur die Sektoren Gebäude und Verkehr betroffen.

Für alle bestehenden und zukünftigen Akteure am CO2-Markt ist es an der Zeit, Maßnahmen nun detailliert auszuwerten – zumal Überlegungen auf EU-Ebene, die Klimaziele für 2030 noch zu verschärfen, zu einer Anpassung der Maßnahmen führen könnten. FutureCamp unterstützt Sie gerne in der Analyse und Bewertung. Wir haben ein dezidiertes Akademieformat zum Klimaschutzgesetz entwickelt, bieten Ihnen aber auch gerne weitergehende Inhouse-Workshops an.

Weitere Informationen zu unserem Seminar: „Klimaschutzprogramm 2030 & Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)“ finden Sie hier.

Autor: Andreas Kohn
Tags:  Emissionshandel


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