Die EU-Kommission hat im Dezember 2022 zwei neue FAQs zur EU-Taxonomie veröffentlicht, die es bei der Berichterstattung zu berücksichtigen gilt.

Nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen müssen für das Berichtsjahr 2022 erstmalig vollumfänglich zur EU-Taxonomie berichten. Dabei führen viele unpräzise Formulierungen in den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie zu Unsicherheiten und teils unterschiedlichen Auslegungen.

Um dem entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission zwei neue FAQs veröffentlicht. In diesen werden 34 Fragen zu den Offenlegungspflichten und 187 Fragen zu den technischen Bewertungskriterien diskutiert, wobei gerade bei Letzteren an einigen Stellen auf weiterhin laufende Klärungsprozesse verwiesen wird.

Damit hat die EU-Kommission erneut zu einem für die Berichterstellung späten Zeitpunkt umfangreiche Handreichungen veröffentlicht. Unternehmen sollten sich umgehend mit den FAQs und den daraus resultierenden Folgen für ihre Berichterstattung auseinandersetzen.

FutureCamp unterstützt Unternehmen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung inklusive der Berichterstattung zur EU-Taxonomie.

Autor: Tim Weber
Tags:  Nachhaltigkeit


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