Die EU-Kommission hat den deutschen Industriestrompreis genehmigt. Damit ist der Weg frei für eine Maßnahme, die energieintensive Unternehmen in den nächsten Jahren entlasten soll. Doch die Förderung ist an eine zentrale Bedingung geknüpft.

Worum geht es konkret?
  • Strompreisdeckel: 5 ct/kWh für bis zu 50 % des Verbrauchs
  • Laufzeit 2026–2028 mit rückwirkender Antragstellung
  • Basis: Großhandelsstrompreis + tatsächlicher Verbrauch
  • Verpflichtende Investition von 50 % in Dekarbonisierung


Antragsberechtigt sind Unternehmen aus 91 energieintensiven Sektoren (KUEBLL-Liste), u. a. Chemie, Glas, Zement, Kunststoff, Gummi oder Halbleiter. Gutachten zur Ausweitung auf metallverarbeitende Industrie, mineralische Rohstoffe und Lebensmittelverarbeitung laufen.

Zentrale Bedingung für den Industriestrompreis: Mindestens 50 % der Förderung müssen innerhalb von 48 Monaten nach Erhalt in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden. Das Wirtschaftsministerium liefert einen Katalog zulässiger Maßnahmen. Dazu zählen u. a.:

  • Ausbau erneuerbarer Energien (z. B. Photovoltaik)
  • Energieeffizienz (z. B. Modernisierung von Anlagen)
  • Flexibilitätsmaßnahmen (z. B. Batteriespeicher)
  • Modernisierung der Energieinfrastruktur


Bonus: Wer 80 % in Flexibilitätsmaßnahmen investiert, erhält +10 % Förderung obendrauf. Auch die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich. Anträge sind erst ab 2027 rückwirkend für 2026 möglich. Aber Unternehmen sollten jetzt schon prüfen:

  • ob sie antragsberechtigt sind
  • welche Investitionen strategisch sinnvoll sind
  • wie sich Förderprogramme kombinieren lassen.


Wer frühzeitig die Nutzung von Förderungen optimiert und verpflichtende Investitionen als strategische Möglichkeit begreift, kann Kosten minimieren und stellt wichtige Weichen für die Zukunft.

Autor: Annette Gruß
Tags:  Klimapolitik


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