Im Thüringer Klimagesetz ist das anspruchsvolle Ziel einer klimaneutral arbeitenden Landesverwaltung bis 2030 verankert. Nach der Erstellung der CO2e-Startbilanz für das Basisjahr 2015 mit Erweiterung der Systemgrenzen um die Hochschulen 2019, hatte FutureCamp Ende 2022 den ersten „Monitoringbericht zum Umsetzungsstand der klimaneutralen Landesverwaltung inklusive Hochschulen“ vorgelegt.

Dieser betrachtet die Periode 2015-2019 und wurde am 12.09.2023 mit Dr. Roland Geres, Geschäftsführer FutureCamp, im Kabinett des Freistaats Thüringen ausgiebig diskutiert und auf der anschließenden Regierungsmedienkonferenz (YouTube-Video) von Herrn Minister Bernhard Stengele mit Unterstützung von Roland Geres der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Bericht stellt fest, dass die Emissionen zwischen 2015 und 2019 noch nicht wesentlich gesunken sind und sich rund um 70.000 t CO2e jährlich bewegen. Hauptemissionsquellen sind Gebäude und Fuhrpark. Wenn sich dieser Trend fortsetzen würde, würden die Landesverwaltungen und Hochschulen nur unbefriedigende Emissionseinsparungen von ca. 10 % bis 2030 erreichen. Dies birgt auch finanzielle Risiken für den thüringischen Staatshaushalt auf Grund anzunehmender höherer Kosten und Preise für Energie und CO2e-Zertifikate aus dem nationalen und EU-Emissionshandel sowie für den ggf. notwendigen bilanziellen Ausgleich verbleibender Treibhausgasemissionen.

Erfreulicherweise wurden seitens des Freistaats bereits Maßnahmen ergriffen, die ein weiteres Absinken der Emissionen erwarten lassen, z. B. bei Beschaffungen für den Fuhrpark sowie in den Liegenschaften.

Auch ist bei der Bewertung zu beachten, dass leicht zu hebende Einsparpotenziale, z. B. der Effekt des Einkaufs von Grünstrom seit 2014, anders als in anderen Ländern, in der Startbilanz bereits enthalten sind. Ferner hatten die Ressorts seit der Erarbeitung der Startbilanz 2017 nur zwei Jahre Zeit, um Reduktionsmaßnahmen anzustoßen. Dieser Zeitraum ist klar zu kurz für die Erzielung sichtbarerer Ergebnisse.

Dr. Geres konstatiert: „Das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 ist sehr ambitioniert, auch im Vergleich zu anderen Ländern und auch zu den Zielen der Bundesregierung. Viele vorbereitende Maßnahmen wurden in den letzten Jahren umgesetzt und damit eine wichtige und notwendige Basis für die möglichst zielgenaue Umsetzung von Maßnahmen gelegt. Das war und ist mit vielen Mühen verbunden und verdient Anerkennung. Nunmehr muss aber die Umsetzung weiterer Maßnahmen im Vordergrund stehen.“

Mit der Fokussierung auf die Umsetzung besonders energieeffizienter Maßnahmen, z. B. die Erneuerung von Erdgas- und Heizöl-Einzelfeuerungsanlagen durch Wärmepumpen, Umweltenergie und – wo möglich – Fernwärmeanschluss, durch Bereitstellung von Mitteln auch außerhalb des Haushaltsetats, sind große Potenziale zur deutlichen Reduktion der Emissionen bis 2030 möglich (44 %; 30.123 t CO2e).

Dr. Geres zieht den Schluss, dass die ambitionierte Zielsetzung der Klimaneutralität bis 2030 ohne einen nachgelagerten finanziellen Ausgleich der verbleibenden Emissionen nicht möglich sein wird, wobei die Emissionsvermeidung immer und deutlich Vorrang haben muss. Trotz Maßnahmenumsetzung ist dennoch mit steigenden Kosten in Hinblick auf Energiebezug sowie direkte und indirekte CO2-Kosten zu rechnen. Diese lägen ohne Maßnahmenumsetzung jedoch noch weit höher.

Weitere Informationen zum Thema stellt das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf seiner Website zur Verfügung:

Autor: Roland Geres
Tags:  Treibhausgasbilanzierung


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