Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) wird seit seiner Einführung 2023 oft für überbordende Bürokratie, hohe Kosten und geringen Nutzen kritisiert. Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich untersuchte in einer Studie zum ähnlichen französischen Lieferkettengesetz („Loi de vigilance“), das bereits seit 2017 in Kraft ist Daten aus rund 11.000 französischen Unternehmen, die das Gegenteil belegen. Die umfassende Untersuchung eröffnete erstmals die Möglichkeit, langfristige Effekte regulatorischer Eingriffe wissenschaftlich zu evaluieren.

Die wesentliche Erkenntnis: Unternehmen, die den erweiterten Sorgfaltspflichten gemäß dem „Loi de vigilance“ unterliegen, verzeichnen keine Einbußen bei der Profitabilität im Vergleich zu nicht betroffenen Firmen. Das Ergebnis unterstreicht viel mehr, dass Unternehmen, die in verantwortungsvolle Lieferketten investieren, langfristig genauso wettbewerbsfähig bleiben.

Die Rechenschaftsberichte des BAFA zeigen, dass das LkSG einen tatsächlichen Mehrwert für Menschen, die in den Lieferketten arbeiten, etabliert hat.

Wir sind der Meinung, dass Unternehmen, die diese Anforderungen umfassend erfüllen, resilientere Lieferketten aufbauen und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Zusätzlich tragen sie aktiv zu einer nachhaltigeren Wirtschaft bei.

Autor: Felix Rau
Tags:  LieferketteNachhaltigkeit


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