Für viele stromintensive Industrieunternehmen ist die Fortführung der Strompreiskompensation ab 2021 eine wichtige Rahmenbedingung.

Sie ist ein in der Emissionshandelsrichtlinie vorgesehener Teil der Regelungen zum Schutz vor Carbon Leakage und soll indirekte Kosten des Emissionshandels aus dem Bezug oder der eigenen Produktion von Strom für Industrieunternehmen kompensieren. Sie beruht auf einer gesonderten europäischen Beihilfeleitlinie.

Die Regelungen hierzu für die Zeit ab 2021 stehen noch aus, allerdings hat auf europäischer Ebene das Verfahren für die Neufassung dieser Leitlinie begonnen. Bis 17. Januar hatten Stakeholder Gelegenheit, Vorschläge an die EU-Kommission zu richten.

Auch FutureCamp hat sich hieran für einen Industrieverband beteiligt. Wir werden Sie in diesem Thema auf dem Laufenden halten.

Autor: Roland Geres
Tags:  EU-Emissionshandel


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