Betreiber von Siedlungsabfall-Verbrennungsanlagen mit mehr als 20 MW Leistung mit Berichtspflicht im EU-ETS 1 müssen für das Jahr 2024 bis spätestens 30.09.2025 einen verifizierten Emissionsbericht bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen.

Der Emissionsbericht wird ‒ anders als angekündigt ‒ nicht in der FMS-Anwendung, sondern mithilfe eines Excel-Templates erstellt, das auf dem bis Ende Juli 2025 genehmigten 3-in-1-Überwachungsplan (FMS-Anwendung: „Überwachungsplan nEHS, EU-ETS 1/Abfälle und EU-ETS 2“) basiert. Die XML-Datei aus dieser Anwendung wird in das Excel-Template importiert. Für mehrere Anlagen müssen entsprechende Duplikate angelegt werden.

Der Betreiber lädt die Emissionsberichte auf die DEHSt-Plattform hoch und erstellt ein neues Anliegen mit dem richtigen Aktenzeichen und teilt es der Prüfstelle mit. Die Prüfstelle verifiziert den Emissionsbericht, dokumentiert die Prüfung im Prüfbericht und fügt diesen als Anhang hinzu, signiert das Anliegen und schickt es zurück an den Betreiber. Dieser signiert ebenfalls und reicht das Dokument bis zum 30.09.2025 über das DEHSt-Postfach ein. Weitere Details sind im überarbeiteten Leitfaden (Kapitel 7) in zu finden.

Autor: Stefan Weigert
Tags:  EU-Emissionshandel


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