Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist seit 26.11.2019 in Kraft – ein entscheidendes Datum!

Für Nicht-KMUs wiederholte sich dieses Jahr das alle vier Jahre verpflichtende Energieaudit. Die Unternehmen konnten sich mit genügend Vorlauf am aktuellen BAFA Merkblatt und Leitfaden orientieren. Die Ankündigung der Novellierung des EDL-G - Grundlage für die Auditpflicht – stiftete allerdings Verwirrung.

Tatsächlich herrscht erst seit Ende November Klarheit, welche Regelungen befolgt werden müssen. Nur für Unternehmen, die ihr Audit mit Inkrafttreten am 26.11.2019 oder später abgeschlossen haben, gelten bereits die neuen Regelungen. Demnach gibt es einen erweiterten Bußgeldkatalog und neue Anforderungen an Auditoren. Auch das Nachweisverfahren hat sich geändert. Alle auditpflichtigen Unternehmen müssen eine elektronische Onlineerklärung mit Informationen unter anderem zum Energieverbrauch und den Effizienzmaßnahmen abgeben. Bedeutend ist vor allem die Einführung einer Bagatellgrenze von 500.000 kWh, was tausende Unternehmen von der Energieauditpflicht befreit. Sie müssen lediglich ein vereinfachtes Meldeverfahren durchlaufen.

Autor: Irmgard Kunzmann
Tags:  Energie


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