Signifikante Überarbeitung der CSR-Reporting-Standards der Global Reporting Initiative (GRI): Das Update ist die relevanteste Überarbeitung seit der Einführung der GRI-Standards im Jahr 2016. Ziel ist eine noch umfassendere und transparentere Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch Unternehmen, die bereits langjährig nach GRI-Anforderungen berichten, müssen nacharbeiten. Dafür haben sie nicht mehr allzu viel Zeit: Die aktualisierten Standards lösen ab 1.1.2023 die Vorgängerversion ab.

In Verbindung mit der Überarbeitung der Universal Standards wurde auch das System der GRI-Standards aktualisiert und dem überarbeiteten Inhalt angepasst.

Das modulare System besteht nun aus drei Elementen, die zusammen verwendet werden sollen:

  • Universelle Standards 1, 2, 3 (GRI 2016: Standards 101, 102 und 103)
  • Themenspezifische Standards 200er, 300er, 400er Reihe (wie GRI 2016, nur kleinere Änderungen)
  • Sektorenstandards 11–50 (neu)

Letztere bilden dabei einen neuen Teil des Systems: Unternehmen sollen zukünftig bei der Bestimmung ihrer wesentlichen Themen zusätzlich auch die Sektorenstandards berücksichtigen. Die Sektorenstandards zielen darauf ab, die Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte zu verbessern. GRI plant die Entwicklung von eigenen Standards für 40 Sektoren, die auch in diversen Sprachen vorliegen sollen. Ein Standard für den Öl- und Gassektor wurde bereits veröffentlicht.

Eine der relevantesten Änderungen der universellen Standards betrifft vermutlich das Wegfallen der Möglichkeit, nach den Optionen „Kern“ oder „Umfassend“ zu berichten. Alle Unternehmen berichten jetzt gleichermaßen in Übereinstimmung mit GRI, haben aber die Möglichkeit, bei den themenspezifischen Offenlegungen nur diese auszuwählen, die relevant sind. Eine reduzierte Berichterstattung, welche die GRI Standards referenziert, ist weiterhin unter bestimmten Bedingungen möglich.

Auch das Konzept der Beschreibung der Managementansätze wurde signifikant überarbeitet. Diese geht nun im GRI-Standard 3 auf: „Disclosures and guidance about the organization's material topic.”

Inwieweit die überarbeiteten GRI-Standards sich mit den Anforderungen der europäischen Berichtsstandards decken werden, die zur Erfüllung der im Entwurf vorliegenden erweiterte europäischen Nachhaltigkeitsberichtspflicht (EU Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) dienen, konnte seitens GRI nicht eingeschätzt werden und ist noch offen.

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  Nachhaltigkeit


Previous Post   Next Post