Das Marktstammdatenregister startet am 31.1.2019. Folgende Pflichten ergeben sich für Energieerzeuger und –verbraucher: Betreiber von Bestandsanlagen müssen Ihre Anlagen innerhalb von 2 Jahren anmelden. Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Auch wenn die wichtigsten Nutzer die Netzbetreiber sein werden, werden auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen betroffen sein. Grundsätzlich besteht eine Registrierungspflicht für alle Strom- und Gaserzeugungseinheiten sowie Verbrauchseinheiten, die an die Hoch- und Höchstspannung oder Fernleitung angeschlossen sind. Stromlieferanten, die nicht über das Stromnetz Strom liefern, sind von der Registrierungspflicht ausgenommen.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt, frühzeitig zu prüfen, mit welchen Anlagen ggf. auch Verbraucher registrierungspflichtig werden und diese Prüfung zu dokumentieren.

FutureCamp unterstützt Sie gerne bei der Prüfung der Registrierungspflichten und deren Dokumentation. Sie erhalten von uns eine externe Stellungnahme, die Sie im Falle einer Prüfung durch die Bundesnetzagentur vorlegen können.

Autor: Christian Pacher
Tags:  Energie


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