Auch unter den derzeitigen Bedingungen der Corona-Krise drängen die Europäische Kommission und die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) darauf, dass Abgabefristen eingehalten werden.

Für alle unsere Kunden im Europäischen Emissionshandel konnten wir durch die gute (virtuelle) Zusammenarbeit mit Ihnen Ihre Emissionsberichte fristgerecht bis zum 31.3.2020 über die Virtuelle Poststelle an die DEHSt übermitteln.

Die DEHSt weist darauf hin, dass nun bis zum 30.04.2020 die rechtzeitige Abgabe der Emissionsberechtigungen gewährleistet werden muss. Auch in diesem Prozess unterstützen wir Sie gerne.

Ab April überprüft die DEHSt die Methodenpläne der Mitteilungen zum Betrieb, die ab 2021 verpflichtend sind. Daraus könnten sich für das 2. Quartal Nachforderungen für die Anlagenbetreiber ergeben.

Die Überwachungspläne für die Emissionsberichte (EB) müssen bis zum 31. Juli 2020 für die 4. Handelsperiode erstellt und bei der DEHSt eingereicht werden.

GUTcert bietet in seinen wissenswerten FAQs einen tagesaktuellen Stand zu weiteren Regelungen und Fristen bei Zertifizierungen und Auditierungen.

Autor: Thomas Mühlpointner
Tags:  EU-Emissionshandel


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