CSCF: vorerst keine Kürzungen

27.07.2026

Die EU-Flagge weht vor einem blauen Himmel - im Hintergrund ein Schornstein mit aufsteigendem Rauch

Der CSCF bleibt bei hundert Prozent. Das bedeutet keine zusätzliche Kürzung der kostenlosen Zuteilung bis 2030 trotz überschrittener Höchstmenge.

Der sektorübergreifende Korrekturfaktor (CSCF) im EU-Emissionshandel soll sicherstellen, dass nicht mehr kostenlose Emissionszertifikate zugeteilt werden, als nach den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung stehen.
Liegt die Summe der von den Mitgliedstaaten gemeldeten vorläufigen kostenlosen Zuteilungen über der verfügbaren Höchstmenge, kürzt er deshalb die kostenlosen Zuteilungen für die meisten betroffenen Anlagen um denselben prozentualen Wert.

Für die Jahre 2026–2030 übersteigen die von den Mitgliedstaaten gemeldeten vorläufigen Zuteilungsmengen nun diese verfügbare Höchstmenge. Trotzdem bestätigt der Beschluss der Europäischen Kommission vom Donnerstag letzter Woche, dass der CSCF bis 2030 bei einhundert Prozent bleibt, es also kurzfristig nicht zu Kürzungen kommt.

Das liegt an zwei Ausgleichsmechanismen im EU ETS:
• Rund 126 Millionen Zertifikate aus den Jahren 2021–2025 wurden nicht benötigt und stehen nun als Reserve zur Verfügung.
• Zusätzlich sieht die ETS-Richtlinie einen Puffer von bis zu 3 Prozent der EU-weiten Zertifikatsmenge vor, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann.

Beide Mechanismen zusammen decken den zusätzlichen Bedarf vollständig ab und es bleiben sogar noch Zertifikate aus dem Puffer übrig.
Für Anlagenbetreiber bedeutet der Beschluss zunächst Planungssicherheit. Die kostenlose Zuteilung wird in den Jahren 2026–2030 nicht zusätzlich durch den CSCF gekürzt. Die konkreten Zuteilungsmengen können Betreiber den Zuteilungsbescheiden entnehmen, deren Versand in den nächsten Wochen erwartet wird. Nachgelagert erfolgt dann auch die Ausgabe der ersten Zuteilungsmengen durch die DEHSt.

Da der zusätzliche Puffer nicht vollständig benötigt wird, verbleiben rund 79 Millionen Zertifikate. Nach dem aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission könnten diese im Rahmen des ETS-Reviews genutzt werden, um die Kürzungsraten der Fallback-Benchmarks für Wärme und Brennstoff ab 2027 abzumildern.

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