ESRS und VS: neue Standards für ESG Berichterstattung veröffentlicht

23.09.2026

Vier Holzblöcke mit Symbolen für ESG Bestandteile auf grüner Wiese als Symbol für die Veröffentlichung der Revised ESRS und des neuen Voluntary Standards im EU Amtsblatt

Am 21. September wurden die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der neue Voluntary Standard (VS) für kleinere Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit stehen Unternehmen wichtige Änderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und bei der freiwilligen ESG-Berichterstattung bevor.

 

Revised ESRS: Überarbeitete Standards für die CSRD-Berichterstattung

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 zu den Revised ESRS tritt am 10. November 2026 in Kraft. Da weder das Europäische Parlament noch der Rat Einspruch gegen die von der Europäischen Kommission verabschiedete Fassung erhoben haben, bleibt es inhaltlich bei der bereits im Juli beschlossenen Version.

Die Revised ESRS sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, deutlich vereinfachen und damit den Aufwand für die ESG-Berichterstattung reduzieren.

 

Ab wann werden die Revised ESRS angewendet?

Für die Berichterstattung über Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2027 oder später beginnen, gelten die überarbeiteten ESRS für alle betroffenen Unternehmen verpflichtend.

Für das aktuelle Geschäftsjahr 2026 stehen Unternehmen drei Möglichkeiten offen:

  • Frühzeitige Anwendung der Revised ESRS
  • Berichterstattung nach den bisherigen ESRS
  • Mixed Approach: Anwendung der bisherigen Standards bei gleichzeitiger Nutzung einiger definierter Erleichterungen aus den Revised ESRS

Unternehmen sollten jetzt sorgfältig prüfen, welche dieser drei Optionen die größten Vorteile für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt. Die gewählte Variante beeinflusst nicht nur den Umfang der Berichterstattung, sondern auch die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit gegenüber Prüfern und weiteren Stakeholdern.

 

Die Revised ESRS in allen Amtssprachen der EU finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202601563

 

Neuer Voluntary Standard für kleinere Unternehmen

Zusammen mit den Revised ESRS wurde auch der freiwillige Berichtsstandard (Voluntary Standard, VS) für kleinere Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560  im Amtsblatt der EU publiziert. Zuvor hatte die EU den Standard überarbeitet und weiter vereinfacht. Er löst damit den bisherigen Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (VSME) ab.

Im Vergleich zum VSME ist der VS deutlich datensparsamer und schafft mehr Klarheit darüber, welche ESG-Daten Unternehmen künftig tatsächlich bereitstellen müssen.

Die Delegierte Verordnung ist am 24. September 2026 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt kann der Voluntary Standard von nicht-CSRD-pflichtigen Unternehmen freiwillig für die Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden.

 

Der Anwendungsbereich des Voluntary Standard

Der Anwendungsbereich des VS ist größer als ursprünglich vorgesehen. Er gilt für kleinere Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht. Einen gesonderten Standard für mittelgroße Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden wird es entgegen den ursprünglichen Plänen nicht geben. Damit steht der VS allen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden offen.

Die Anwendung des Voluntary Standard ist vollständig freiwillig. Die erstellten Berichte müssen weder geprüft noch veröffentlicht werden, können diesen Prozess aber auf freiwilliger Basis durchlaufen. Unternehmen haben hier großen Spielraum. Weiterhin kann ein VS-Bericht eine sehr gute Datengrundlage für die erfolgreiche Teilnahme an Nachhaltigkeitsratings wie z. B. EcoVadis schaffen.

 

Value Chain Cap: Begrenzung von Datenanforderungen durch große Geschäftspartner

Für die Zusammenarbeit mit großen CSRD-pflichtigen Unternehmen bringt der Voluntary Standard zudem eine klare Erleichterung. Diese dürfen bei kleineren Unternehmen in ihrer Lieferkette für ihre eigene CSRD-Berichterstattung künftig nur noch Informationen abfragen, die vom VS abgedeckt sind.

Dieser sogenannte „Value Chain Cap“ schafft Planungssicherheit für kleinere Unternehmen. Er legt klar fest, welche Daten große CSRD-pflichtige Geschäftspartner in diesem Kontext abfragen dürfen und welche nicht. Damit könnte sich der VS sehr schnell zum faktischen ESG-Standard für den Mittelstand entwickeln.

Anzuwenden ist der Value Chain Cap erst auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

 

Jetzt Datenlage und ESG-Berichterstattung prüfen

Für Unternehmen bietet sich bis dahin eine gute Möglichkeit, frühzeitig zu prüfen,

  • welche Nachhaltigkeitsdaten bereits vorliegen,
  • wo noch Lücken bestehen und
  • wie Anfragen von CSRD-pflichtigen Kunden künftig effizient beantwortet werden können.

 

Hier finden Sie den vollständigen Voluntary Standard zum Nachlesen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202601560

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