Jetzt ist es final: Die überarbeiteten ESRS kommen verpflichtend ab 2027. Doch erste Erleichterungen können bereits für das Geschäftsjahr 2026 genutzt werden.
Die EU-Kommission hat am Freitag die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den überarbeiteten Voluntary Standard als delegierte Rechtsakte verabschiedet. Nach Ablauf der voraussichtlichen zweimonatigen Prüfungsfrist treten sie in Kraft, ohne dass sie noch einmal in nationale Gesetze übertragen werden müssen.
Die neuen Standards sollen laut EU über 30% der Reporting-Kosten einsparen und gelten für berichtspflichtige Unternehmen spätestens ab dem Geschäftsjahr 2027 verpflichtend.
Wave 1-Unternehmen haben für das Geschäftsjahr 2026 drei Optionen:
- Frühzeitige Anwendung der überarbeiteten ESRS
- Weitere Anwendung der bisherigen ESRS für ein Jahr
- Anwendung zahlreicher Erleichterungen der überarbeiteten ESRS bei fortgesetzter Anwendung der bisherigen ESRS („Mixed Approach“).
Der Mixed Approach ermöglicht unter anderem die vorzeitige Nutzung von Erleichterungen wie:
- dem Top-Down-Approach bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse,
- dem Nichteinbezug von Akquisitionen und Veräußerungen von Tochterunternehmen im Berichtsjahr,
- der Möglichkeit, einzelne Tätigkeiten bei der Ermittlung bestimmter Kennzahlen auszunehmen, sofern sie keinen nennenswerten Einfluss auf die jeweiligen Auswirkungen, Risiken oder Chancen (IROs) haben.
Unternehmen sollten jetzt sorgfältig prüfen, welche der drei Optionen die größten Vorteile für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt. Die gewählte Variante beeinflusst nicht nur den Umfang der Berichterstattung, sondern auch die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit gegenüber Prüfern und weiteren Stakeholdern.