Die EFRAG hat am 3. Dezember ihre technische Stellungnahme zum Entwurf der vereinfachten europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) bei der Europäischen Kommission eingereicht. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für die Verringerung der Belastung für Unternehmen im Rahmen der Omnibus-Initiative 2025.
In die Erarbeitung der vereinfachten Entwürfe flossen die praktischen Erfahrungen ein, die 2024 von den Berichterstattern der „ersten Welle” gesammelt wurden. Zusätzlich wurden im Rahmen einer öffentlichen Konsultation im Herbst 2025 mehr als 700 Beiträge mit über 20.000 Kommentaren gesammelt und ausgewertet.
Die wichtigsten Änderungen:
- Reduktion der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 %! Achtung, dies ist nicht gleichzusetzen mit der Reduktion des Berichtsaufwandes, da v. a. auch viele Redundanzen beseitigt wurden.
- Die Grundstruktur der ESRS bleibt erhalten: 10 themenspezifische und 2 übergreifende Standards
- Konzept der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bleibt bestehen, aber Vereinfachung des Prozess mit klareren Leitlinien und reduziertem Dokumentationsaufwand
- Flexibilisierung der Berichtsstruktur
- Nützlichkeit von Informationen als Grundsatz
- Klarere und einfacherer Sprache
- Vereinfachte Anwendung: Disclosure Requirements und Application Requirements an einem Ort
Wie geht es weiter?
Noch sind die vereinfachten ESRS nicht rechtskräftig! Die EU-KOM wird nun auf der Grundlage der EFRAG-Entwürfe einen delegierten Rechtsakt zur Implementierung der vereinfachten ESRS vorbereiten - laut aktuellem Zeitplan bis Mitte 2026. Damit wären die vereinfachten ESRS dann für GJ anzuwenden, die ab dem 1.1.2027 beginnen.
Sie finden die Entwürfe hier: www.efrag.org
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