Große Kunden werden künftig immer mehr ESG-Daten von ihren Lieferanten abfragen müssen. Die EU schafft jetzt Klarheit, was sie dafür verlangen dürfen.
Vergangene Woche hat die EU-Kommission den Entwurf für den neuen freiwilligen Voluntary Standard (VS) veröffentlicht. Der VSME-Nachfolger richtet sich an Unternehmen mit unter tausend Mitarbeitenden, die nicht mehr unter die CSRD fallen und soll die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für sie vereinfachen.
Ein wichtiger Punkt dabei: CSRD-pflichtige Unternehmen benötigen Nachhaltigkeitsinformationen aus ihrer Wertschöpfungskette und fragen diese zunehmend bei Lieferanten und anderen Partnern ab. Deshalb soll mit dem VS ein sogenannter „Value Chain Cap“ eingeführt werden.
Deshalb soll mit dem VS ein sogenannter „Value Chain Cap“ eingeführt werden:
CSRD-pflichtige Unternehmen sollen von Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden grundsätzlich keine Informationen mehr verlangen dürfen, die über die im VS vorgesehenen verpflichtenden Angaben hinausgehen.
Der Entwurf ist gegenüber dem bisherigen VSME deutlich verschlankt und pragmatischer ausgestaltet.
Unter anderem:
- keine Berichtspflicht mehr zur THG-Intensität
- vereinfachte Biodiversitätsangaben
- Einteilung der Datenpunkte in klare Kategorien
- Bis zum 3. Juni läuft noch die Konsultation der EU-Kommission.
Wer künftig betroffen ist, sollte sich den Entwurf jetzt also anschauen. Denn das ist wahrscheinlich die letzte Möglichkeit, noch Einfluss auf die Anforderungen zu nehmen.
Einschätzung aus Beratungssicht:
- Der VS könnte sich sehr schnell zum faktischen ESG-Standard für den Mittelstand entwickeln.
- Im Vergleich zum VSME ist der Entwurf deutlich datensparsamer und schafft mehr Klarheit darüber, welche ESG-Daten Unternehmen künftig tatsächlich bereitstellen müssen.
- Trotzdem lohnt es sich schon jetzt zu prüfen, welche ESG-Daten Kunden, Investoren oder Finanzinstitute künftig standardisiert abfragen könnten.
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