Unternehmen dürfen die EUDR nicht aus den Augen verlieren. Die Umsetzung ist mit der richtigen Herangehensweise gut machbar. Die EU Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) ist nicht Bestandteil des Omnibus-Pakets, d. h. die Verordnung gilt, wie geplant, ab dem 30.12.2025 für große Unternehmen und ab dem 30.06.2026 für kleine und mittlere Unternehmen.

Betroffene Unternehmen sollten sich daher bereits jetzt auf die EU-Verordnung vorbereiten, da die EUDR eine verbindliche Compliance-Anforderung bleibt.

Die EUDR zielt darauf ab, die globale Entwaldung zu bekämpfen, indem sichergestellt wird, dass bestimmte Rohstoffe, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Sie betrifft Unternehmen, die mit Rohstoffen wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz handeln.

Für Unternehmen bedeutet das, dass sie klare und umsetzbare Anleitungen benötigen, um die EUDR-Vorgaben zu erfüllen. Die Europäische Kommission hat kürzlich ein neues Factsheet veröffentlicht, das verschiedene Beispielszenarien enthält. Diese Ressource kann Unternehmen dabei helfen, ihre Position in der Lieferkette zu verstehen und ihre spezifischen Verpflichtungen gemäß der EUDR zu bestimmen.

FutureCamp wird dazu am 25.06.2025 ein kostenfreies Webinar „Update und Umsetzung EUDR“ veranstalten, um Unternehmen bei der Bewältigung dieser Anforderungen zu unterstützen, in dem wir

  • konkrete Fallbeispiele präsentieren, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist,
  • spezifische Schritte zur Einhaltung der Vorschriften erläu-tern,
  • Einblicke in die Navigation des EU-Informationssystems geben, um die erforderlichen Daten bereitzustellen.

Autor: Shreya Sharma
Tags:  EUDR


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