Bis zum 31.05.2025 muss die Emissionserklärung nach der 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 abgegeben werden.
Alle vier Jahre muss eine Emissionserklärung an die jeweils zuständige Landesbehörde übermittelt werden. Üblicherweise erfolgt diese über die bundeseinheitliche Webanwendung BUBE-Online (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung), die allerdings dieses Jahr aufgrund einer Neuentwicklung für die Abgabe der Emissionserklärung 2024 nicht zur Verfügung steht. Die erklärungspflichtigen Betreiber werden rechtzeitig vor dem Abgabetermin über Inhalt, Umfang und Form der Emissionserklärung 2024 informiert.
FutureCamp unterstützt bereits seit 2013 Unternehmen
- bei der Ermittlung und Zusammenstellung der Emissionen relevanter Anlagen,
- bei der Erstellung der Emissionserklärung in der Bube-Online-Datenbank und
- der Weiterleitung an die zuständige Landesbehörde.
Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Emissionserklärung benötigen, wenden Sie sich bitte zeitnah an unseren Ansprechpartner Dr. Christian Pacher (christian.pacher@future-camp.de) , um relevante Fragen und offene Punkte zu besprechen.
Eine Fristverlängerung bis 30.06.2025 kann beantragt werden, sollte der 31.05.2025 nicht haltbar sein.
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