Ab 2024 müssen alle großen Unternehmen in der EU zu Nachhaltigkeit berichten. Grundlage dafür ist die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (EU CSRD). Diese soll die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (EU NFRD) ablösen. Damit erweitert sich nicht nur der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich (von ca. 11.000 auf ca. 50.000), auch die inhaltlichen Anforderungen werden erheblich verschärft.

Am 21. Juni 22 wurden die Verhandlungen zwischen den EU Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht und ein Kompromisstext verabschiedet. Die relevantesten Unterschiede zum ursprünglichen Entwurf der EU Kom, der am 21. April 2021 vorgelegt wurde, sind:

  • Schrittweise Ausweitung der Berichtspflicht:
    • Ab dem 1.1.2024 müssen Unternehmen die CSRD anwenden, die bereits unter der Vorgänger-Richtlinie NFRD berichtspflichtig waren (börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und Hauptsitz in der EU).
    • Ab dem 1.1.2025 wird die Berichtspflicht auf alle großen Unternehmen mit Hauptsitz in der EU ausgeweitet, die mehr als 250 Mitarbeiter und einen Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro aufweisen, unabhängig von der Rechtsform.
    • Ab dem 1.1.2026 zusätzlich auch Ausweitung auf börsennotierte KMU <250 Mitarbeiter, für die eine vereinfachte Berichtspflicht gelten soll.
  • Zusätzlich auch Aufnahme von Gesellschaften, deren Hauptsitz nicht in der EU liegt und die mindestens einen Standort in der EU haben, wenn sie pro Jahr einen Nettoumsatz >150 Mio. Euro in der EU erwirtschaften. Details zur Umsetzung der Offenlegungspflichten stehen noch aus.

Es kann noch etwas Zeit vergehen, bis die Richtlinie final in Kraft tritt: der verhandelte Kompromiss muss noch von Parlament und Rat der EU formal verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Anschließend ist der Weg frei für die Finalisierung der Europäischen Berichtsstandards (EU ESRS), die aktuell noch zur öffentlichen Konsultation stehen, und deren Überführung in delegierte Rechtsakte sowie binnen 18 Monate nach Verabschiedung die Übernahme der EU CSRD in das jeweilige nationale Recht.

Autor: Hannah Powarcinsky
Tags:  Nachhaltigkeit


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