Die Science Based Targets-Initiative (SBTi) hat am 18.03.2025 den Entwurf des Corporate Net-Zero Standards Version 2.0 (V2) mit einigen relevanten Änderungen für teilnehmende Unternehmen veröffentlicht. Die Science Based Targets-Initiative (SBTi) hat am 18.03.2025 den Entwurf des Corporate Net-Zero Standards Version 2.0 (V2) mit einigen relevanten Änderungen für teilnehmende Unternehmen veröffentlicht.

Derzeit läuft die öffentliche Konsultationsumfrage mit Rückmeldeschluss am 01.06.2026. Folglich sind viele der Änderungen bis zur geplanten Finalisierung des Standards im Jahr 2027 unter Vorbehalt zu betrachten.

In der Draft Version des Net-Zero Standards V2 werden unter anderem folgende relevante Anpassungen besprochen:

  • Neue Klassifizierung der teilnehmenden Unternehmen in „Category A“ (große Unternehmen aller Länder sowie mittlere Unternehmen in Ländern mit hohem und oberem mittlerem Einkommen) und „Category B“ (mittlere Unternehmen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie kleine und kleinste Unternehmen in allen Ländern)
  • Separate Betrachtung der Scope 1- sowie der Scope 2- Emissionen mit 100 % Zielabdeckung
  • Festlegung von zwei separaten Scope 2-Zielen (ein location-based und ein market-based oder „zero-carbon electricity“-Ziel)
  • Abschaffung der Scope 3-Zielgrenzen von 67 % und 90 %, stattdessen Fokus auf die relevantesten Emissionsquellen
  • Verschärfung der Scope 3-Near-Term Ambition auf 1,5 °C
  • Das Basisjahr darf ab 2027 bei Einreichung erster Ziele nur noch drei Jahre von der Einreichung der Ziele zurückliegen.
  • Ziele müssen alle fünf Jahre neu eingereicht und validiert werden.
  • „Category A“-Unternehmen haben zum Einreichen der Ziele ab Committment nur noch 12 Monate Zeit.
  • Ggf. Forderung eines separaten Removal-Ziels

Nach Prüfung seitens SBTi werden Treibhausgaszertifikate aus dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt im Rahmen der Beyond Value Chain Mitigation (BVCM) nach Aussage der Net-Zero Draft Version auch weiterhin außerhalb der Zielerreichung betrachtet und somit nicht mit den Emissionen verrechenbar bleiben. Sie sollen aber zukünftig durch eine prominentere Darstellung seitens SBTi stärker fokussiert werden.

Ab 2027 soll der Net-Zero Standard V2 zur Entwicklung neuer Ziele genutzt werden. Bereits eingereichte kurzfristige Emissionsreduktionsziele sollen bis 2030 gültig bleiben. SBTi plant noch in diesem Jahr Einzelheiten zum Erneuerungsprozess bereits eingereichter Ziele zu veröffentlichen.

Zusätzlich dazu hat das GHG Protocol am 24. März eine erneute Verschiebung der Veröffentlichung des Land Sector and Removals Standard auf Ende 2025 angekündigt. Infolgedessen wird sich auch die Frist zur Einreichung von SBTi Forest, Land and Agriculture (FLAG)-Zielen für betroffene Unternehmen auf Mitte 2026 verschieben.

Gerade Carbon Dioxide Removal (CDR)-Anbieter dürfen auf mehr Anreize aus dem SBTi-Standard hoffen. In diesem Bereich mangelt es derzeit an Nachfrage - nicht zuletzt wegen Unsicherheiten bezüglich der Einsetzbarkeit von Removal Units für die Unternehmenskommunikation hinsichtlich der SBTi Ziele. Insbesondere die Option separater Removal-Ziele, welche in der jetzt veröffentlichten Draft Version des SBTi Net-Zero Standards zur Diskussion gestellt wurde, könnte entsprechende Anreize frühzeitig generieren. Zudem bleibt abzuwarten inwiefern die SBTi ihre Anforderungen entsprechend der Verordnung für den Zertifizierungsrahmen der EU sowohl für technische als auch für naturbasierte Kohlenstoffsenken (Carbon Removals and Carbon Farming Certification Regulation, CRCF) ausrichtet.

Im Rahmen der FutureCamp Akademie werden wir im Webinar „Senken in der EU inkl. EU CRCF“ am 06.05.2025 (13:00-16:00 Uhr) neben der grundsätzlichen Diskussion der EU-Regulatorik in diesem Bereich auch Removals im Rahmen der aktuellen Regelungen von SBTi, CSRD und der Green Claims Directive genauer betrachten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sophie Lapp sophie.lapp@future-camp.de.

Autor: Sophie Lapp
Tags:  SBT


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