Mit der Verständigung auf die Revision der Emissionshandels-Richtlinie rücken nun die Umsetzungs-Schritte in den Fokus.

Für Anlagenbetreiber sind die Schritte bei der Zuteilung relevant: Im Oktober 2018 will die EU-Kommission die einheitlichen Zuteilungsregeln vorstellen, einen Entwurf dazu erwarten wir im Juni. Die Carbon Leakage-Liste könnte Ende dieses Jahres beschlossen werden, ein Entwurf wurde gestern veröffentlicht. Details finden Sie im dazu gehörigen Artikel.

Überarbeitungen stehen auch bei den Verordnungen zum Monitoring, zur Auktionierung und zum Register an. In der ersten Jahreshälfte 2019 wird das Datenerhebungsverfahren laufen. Ein für viele Betreiber entscheidendes Datum wird die Verschärfung der Benchmarks sein: Die Daten hierzu sollen Ende September 2019 vorliegen, im 2. Quartal 2020 soll dann ihre Festlegung erfolgen. Im Anschluss daran kann die DEHSt die Liste mit den vorläufigen Zuteilungen je Anlage zur Übermittlung an die EU Kommission fertigstellen – also etwa im 3. Quartal 2020. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden und stehen Ihnen gerne mit unserem Rat zur Seite.

Autor: Andreas Kohn
Tags:  EU-Emissionshandel


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